Welche Auswirkung hat Corona auf die Ausbildung?
Wegen der Corona-Pandemie war dein Abschlussjahr in der Schule vermutlich geprägt von Unterrichtsausfällen, Home-Schooling und der Verschiebung der Termine für die Abschlussprüfungen. Das Virus gibt es jetzt immer noch und wird wahrscheinlich auch deine Ausbildung beeinflussen. Welche Auswirkungen Corona auf deine Arbeit haben kann und was es zu beachten gibt, erfährst du hier.
Wenn die Berufsschule geschlossen ist
Grundsätzlich müssen Azubis nicht zur Arbeit kommen, wenn sie Berufsschule haben. Was ist aber, wenn der Berufsschulunterricht coronabedingt ausfällt? In so einem Fall müssen Azubis ganz normal zur Arbeit kommen. Das gilt grundsätzlich auch, wenn Online-Unterricht stattfindet oder die Berufsschule dir Aufgaben für die unterrichtsfreie Zeit gibt. Da musst du mit deinem Ausbildungsbetrieb abstimmen, ob du die Aufgaben oder den Online-Unterricht zuhause oder im Betrieb machst. Aber egal ob zuhause oder im Betrieb: Dein Ausbildungsunternehmen ist verpflichtet, dir genügend Zeit für die Erledigung von schulischen Aufgaben oder die Teilnahme am Online-Unterricht einzuräumen. Bei einer rein schulischen Ausbildung erfährst du von deiner Schule direkt, wie es weitergeht.
Home Office
Eigentlich sollen Azubis nicht im Home Office arbeiten. Doch um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten, schicken viele Betriebe die Mitarbeiter im Büro nach Hause – auch die Azubis. In so einem Ausnahmefall ist es in Ordnung, wenn deine Firma dich ins Home Office schickt. Doch auch wenn du und dein Ausbilder oder deine Ausbilderin zuhause sitzen, müssen sie dich anleiten und ausbilden. Dein Ausbilder oder deine Ausbilderin wird den Kontakt zu dir halten und dir Arbeitsaufträge für zuhause geben. Wenn du deine Ausbildung frisch beginnst und im Büro arbeitest, kann es sein, dass du während der Einarbeitungszeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen musst. Frag am besten vorher bei deinem Ausbildungsbetrieb nach oder nimm am ersten Arbeitstag zur Sicherheit eine Maske mit.
Probezeit
Wenn du anfängst zu arbeiten, bist du üblicherweise bis zu vier Monate lang in Probezeit. Diese kann sich aber verkürzen oder verlängern. Wenn deine Ausbildung coronabedingt kurz unterbrochen werden muss, heißt das aber nicht, dass sich deine Probezeit automatisch verlängert. Erst wenn sie um mehr als ein Drittel der Länge der Probezeit unterbrochen wurde, dann kann sie sich um den Zeitraum der Unterbrechung verlängern.
Ein Beispiel: Im Ausbildungsvertrag ist festgelegt, dass deine Probezeit drei Monate lang ist. Während der Probezeit muss dein Betrieb wegen Corona sechs Wochen lang schließen und kann dich in dieser Zeit nicht anderweitig beschäftigen. Deine Probezeit wird somit um mehr als ein Drittel unterbrochen und verlängert sich um die sechs Wochen der Unterbrechung.
Kurzarbeit
Das Coronavirus hat dafür gesorgt, dass Betrieben Aufträge wegbrechen und es damit weniger Arbeit und weniger Geld für Löhne gibt. In solchen Fällen können die Unternehmen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Azubis sind in der Regel von der Kurzarbeit ausgeschlossen. Denn dein Ausbildungsbetrieb muss alles in seiner Macht Stehende tun, um deine Ausbildung aufrecht zu halten. Zum Beispiel kann er deinen Ausbildungsplan ändern oder dich in einer anderen Abteilung unterbringen – unabhängig davon, ob die anderen Arbeitnehmer in Kurzarbeit sind.
Auch dein Ausbilder oder deine Ausbilderin dürfen normalerweise nicht in Kurzarbeit geschickt werden. Falls es aber für den Betrieb keine andere Möglichkeit mehr gibt, um deine Ausbildung aufrecht zu erhalten, kann dein Chef dich ausnahmsweise in Kurzarbeit schicken. Aber keine Sorge: Trotz Kurzarbeit bekommst du als Azubi sechs Wochen weiterhin deinen regulären Lohn. Erst danach wirst du mit Kurzarbeitergeld vergütet.
Fehlzeiten
Doch was passiert, wenn der Betrieb dich für längere oder auf unbestimmte Zeit nach Hause schickt? Grundsätzlich darf dich dein Chef nur in Ausnahmefällen von der Arbeit freistellen. Wenn er dich freistellt, ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir weiterhin dein Gehalt zu zahlen. Und die Fehlzeiten sind auch für deine Abschlussprüfung relevant. Wenn du zu viele Inhalte verpasst hast, kann es sein, dass du nicht zugelassen wirst. Doch keine Panik: Wegen ein paar Tagen Fehlzeit brauchst du dir keine Sorgen um deine Abschlussprüfung zu machen. Erst wenn die Ausfallzeit über zehn Prozent deiner vertraglichen Ausbildungsdauer beträgt, kann es sein, dass du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wirst.
Im Einzelfall entscheidet darüber die IHK Schwaben. So kann es sein, dass du trotzdem zur Prüfung zugelassen wirst, obwohl es einen langen Ausfall gab. Diese Regelung gilt sowohl, wenn Ausbildungszeit im Betrieb wegfällt, zum Beispiel bei Kurzarbeit, als auch wenn Berufsschulzeit ausfällt. Tipp: Schreibe dir am besten auf, welche Ausbildungsinhalte du verpasst hast und versuche, diese so schnell wie möglich nachzuholen. Bei längeren Ausfallzeiten kannst du bei der IHK einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer stellen. (mib)