Weiterbildung finanzieren
Um eine Weiterbildung bezahlen zu können, gibt es eigentlich nur drei Optionen: Entweder man spart selbst etwas zusammen, fragt den Arbeitgeber oder nutzt staatliche Förderprogramme. Am praktischsten ist natürlich die letzte Variante, wie zum Beispiel Prämien, Meister-BaföG oder Stipendien.
Bildungsprämie/Prämiengutschein: Wer mindestens 15 Stunden in der Woche arbeitet, kann sich vom Staat mit einem Prämiengutschein unter die Arme greifen lassen. Die Hälfte der anfallenden Kosten wird übernommen, maximal 500 Euro. Das zu versteuernde Einkommen darf allerdings nicht mehr als 20 000 Euro pro Jahr betragen.
Meister-BAföG: Sie haben bereits eine Ausbildung absolviert und streben jetzt einen Abschluss als Betriebswirt, Techniker oder Industriemeister an? Dann sollten Sie sich mal näher mit dem Thema Meister-BAföG befassen. Das funktioniert nämlich ähnlich wie das Studenten BAföG: Zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt der Staat einen Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent. Der Rest ist ein verzinstes Darlehen, welches zurückgezahlt werden muss. Den Antrag zum Meister-BAföG stellt man bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Begabtenförderung: Stipendium
Aufstiegsstipendium: Die Ausbildung oder Fortbildung haben Sie sehr gut abgeschlossen und jetzt wollen Sie Ihren erworbenen Hochschulzugang nutzen, um zu studieren? Mit einem Aufstiegsstipendium wird das Vorhaben finanziell unterstützt und Sie müssen nicht mal etwas davon zurückzahlen. Planen Sie ein Vollzeitstudium bekommen Sie 670 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Wer Kinder unter 10 Jahren hat sogar eine Betreuungspauschale. Wer nur berufsbegleitend studieren möchte, erhält jährlich 2 000 Euro. Ansprechpartner ist hier die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Weitere Infos finden Sie unter www.sbb-stipendien.de.
Weiterbildungsstipendium: Wer unter 25 ist und eine fachliche oder fächerübergreifende Weiterbildung machen will, kann durch ein Weiterbildungsstipendium finanziell unterstützt werden. Als Stipendiat bekommt man pro Jahr 2 000 Euro, hat pro Weiterbildungsmaßnahme aber einen Eigenanteil von zehn Prozent. Die maximal 6 000 Euro, die einem gewährt werden, müssen nicht zurückgezahlt werden. Ansprechpartner ist hier ebenfalls die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Quelle: www.futureplan.de