Lokales

Sicher auf zwei Rädern

© Andrii IURLOV/stock.adobe.com

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Ob mit dem E-Bike oder ganz ohne Antrieb – Fahrradfahren ist eine sehr beliebte Freizeitbeschäftigung im Frühling und Sommer. Wenn sich auf den Straßen wieder begeisterte Radler tummeln, ist es wichtig, sich an bestimmte Regeln zu halten. So garantiert man sich selbst und den anderen Verkehrsteilnehmern eine sichere Fahrt. 

Wer denkt, ein Verstoß als Radfahrer ist nicht so schlimm, täuscht sich: In manchen Fällen kann es zu Bußgeldern kommen. Viele wissen es zwar besser, trotzdem sieht man immer wieder Radfahrer auf dem Gehweg. Das ist für alle Personen über elf Jahren jedoch verboten. Aufsichtspersonen ab 16 Jahren dürfen Kinder unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Ist ein Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ ausgestellt, dürfen Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit über den Gehweg fahren. 

© ARochau / stock.adobe.com
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Das Schieben eines Rades auf dem Gehweg ist erlaubt, sofern keine Fußgänger behindert werden. Ein wichtiger Sicherheitsgarant bei Radtouren ist der Helm. Es besteht zwar keine gesetzliche Helmpflicht, trotzdem ist das Tragen sehr zu empfehlen. Helm tragen lohnt sich in manchen Fällen sogar doppelt: Wer Radfahren als Sport betreibt, kann im schlimmsten Fall sogar Mithaftung an einem Unfall tragen, obwohl ihn kein Verschulden trifft. Was gibt es besseres, als durch wunderschöne Landschaften zu radeln und dabei die Lieblingssongs auf den Ohren zu haben? Bevor alle Radfahrer jetzt die Kopfhörer und Ohrstöpsel auspacken, ist Vorsicht geboten: Musikhören ist nur leise erlaubt. Die Musik darf weder das Fahren noch die Wahrnehmung beeinträchtigen. Wer als Radfahrer einen Zebrastreifen überquert, sollte nicht automatisch damit rechnen, dass die Autofahrer anhalten. Ein Radfahrer darf Zebrastreifen überqueren, muss jedoch den Querverkehr durchfahren lassen. Steigt man vom Fahrrad und schiebt es, müssen die Autofahrer Vortritt gewähren. Für alle Autofahrer ist die Einhaltung des Sicherheitsabstands beim Überholen eines Radfahrers wichtig. Innerorts sind es eineinhalb Meter und außerorts mindestens zwei Meter.