Mobilität

Die kalte Luft sorgsam dosieren - Tipps für die Klimaanlage

Foto: Quelle: Monika Wisniewska - stock.adobe.com

Foto: Quelle: Monika Wisniewska - stock.adobe.com

München. Eine Klimaanlage gehört heute selbst in Klein- oder Kompaktfahrzeugen zum Standard. Laut Statistik sind mehr als 90 Prozent aller Neuwagen mit einer Klimaanlage ausgestattet. Bei den erworbenen Gebrauchtwagen waren dies 88 Prozent. Doch der Komfortgewinn kann in Ungemach umschlagen. ,,Moderne Klimaanlagen mit Pollenbeziehungsweise Aktivkohle-Filter haben den Vorteil, dass sie die in den Innenraum strömende Außenluft gründlich reinigen", erläutert Eberhard Lang von TÜV SÜD: „Das funktioniert jedoch nur bei einwandfreiem, sauberem Filtersystem. Ansonsten können sich dort Keime oder Bakterien einnisten und die Luft im Auto regelrecht verpesten."

Statt erfrischend kühler Luft pumpt die Klimaanlage üblen Geruch in den Innenraum. ,,Dann ist meistens Restfeuchtigkeit oder Pilz befall am Verdampfer die Ursache", weiß Lang. Daher sollte die Klimaanlage im Rahmen der üblichen Inspektionen und natürlich, wenn die Kühlleistung nachlässt, gewartet und gegebenenfalls die Innenraumfilter gewechselt werden", rät er.

Bei manchen Modellen kann man selbst prüfen, ob die Anlage noch ausreichend Kühlmittel hat. In der Gebrauchsanweisung steht, wo das Schauglas unter der Motorhaube zu finden ist. Erweist sich der Füllstand als zu gering, sollte umgehend die Werkstatt korrigierend eingreifen. Eine Inspektion der Klimaanlage schlägt mit ungefähr 70 Euro zu Buche, schildert der TÜV SÜD-Fachmann seine Erfahrungen. Von Billigangeboten, wie sie Werkstätten vielfach zu Beginn der wärmeren Jahreszeiten anpreisen, hält der Fachmann wenig: „Da wird oftmals nur der Druck geprüft."

Profis setzen bei der Neubefüllung der Anlage oft auch ein Kontrastmittel ein. ,,Eventuelle Leckagen lassen sich später so leichter orten", erläutert Eberhard Lang. Grundsätzlich, so empfehlen Fachleute, sollte die Klimaanlage regelmäßig, auch bei mäßigen Temperaturen, mindestens zehn Minuten eingeschaltet werden. Das bewirkt eine ausreichende Schmierung des Systems; Verunreinigungen am Verdampfer werden durch ablaufendes Kondenswasser weggewaschen.

Wer sehr sorgfältig sein möchte und Schäden vorbeugen will, der schaltet die Kühlung bei laufendem Gebläse aus, kurz bevor er sein Auto parkt. Das verhindert Restfeuchtigkeit am Verdampfer und reduziert die Gefahr von Geruchsbildung. Allerdings: ,,In der Praxis kenne ich aber kaum jemanden, der das wirklich konsequent macht", sagt Lang.

Wichtig ist auch, die gewünschte Temperatur nicht zu kalt zu wählen. Der stetige kalte Luftstrom und die oft erheblichen Temperaturunterschiede können sonst schnell eine böse Erkältung verursachen. Und man sollte vermeiden, dass die Kaltluft einen direkt anströmt. Vor allem entlang der Windschutzscheibe bläst es mitunter recht kalt auf die Stirn von Fahrer oder Beifahrer. TÜV SÜD-Fachmann Lang: „Manchmal kann man sich mit dem Herunterklappen der Sonnenschutzblende davor schützen." Quelle: TÜV Süd



Mit Rad und Auto: Das Bike richtig transportieren

München. Längeres Tageslicht und wärmere Temperaturen locken wieder zu Streifzügen mit dem Rad. Rund vier Millionen Bundesbürger haben laut einer Radreiseanalyse des ADFC im vergangenen Jahr einen Radurlaub unternommen. Wer sein Fahrrad hierfür oder aus einem anderen Grund mit dem Auto transportieren möchte, muss sich entscheiden: Entweder wird das Rad auf dem Dach transportiert, im Innenraum oder am Heck. ,,Welche Wahl die jeweils beste ist, hängt von Fahrzeug, Fahrrad und den eigenen Vorlieben ab", schildert Jürgen Lebherz von TÜV SÜD in München seine Erfahrungen. Zumeist steht vor der Autofahrt zum Ausflugsort ein Transport auf dem Autodach oder -heck an. Um sicher ans Ziel zu kommen, müssen vor der Fahrt jedoch einige wichtige Punkte beachtet werden, legt Lebherz Freizeitradlern ans Herz. Allgemein gilt: Vor dem Kauf sollte jedes Trägersystem ausprobiert werden. Ein Heckträger ist prinzipiell leichter zu montieren und zu beladen als ein Dachträger.

Bevor es ans Verstauen gehtegal, ob auf dem Dach oder auf dem Heckträger - muss sichergestellt werden, dass das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält die erforderlichen Angaben zu Stützlast, Leergewicht und zulässigem Gesamtgewicht. ,,Um das herauszufinden, muss das Fahrzeugleergewicht vom zulässigen Gesamtgewicht abgezogen werden." Die Differenz darf durch die Passagiere, Gepäck, Fahrradträger und Räder nicht überschritten werden. Wichtig für den Dachgepäckträger ist die Dachlast", erinnert Jürgen Lebherz, „diese findet man in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers". Sollen die Fahrräder am Heck des Fahrzeugs transportiert werden, ist hierbei zusätzlich die zulässige Stützlast zu beachten. Denn: Gerade beim Transport von mehreren schweren E-Bikes kann diese schnell überschritten werden. Unterwegs lautet die Maxime: Zurückhaltung. Nicht nur der Luftwiderstand erhöht sich, auch das Kurven- und Bremsverhalten des Wagens wird schlechter. Daher plädiert der TÜV SÜD-Fachmann ,,für ein privates Tempolimit von maximal 130 Kilometer pro Stunde (km/h)." Zudem empfiehlt sich nach ein paar kilometern ein kurzer Stopp, um den festen Sitz von Rad und Träger zu kontrollieren. Auch schnelle, ruckartige Fahrmanöver sollten vermieden werden. Beim Rückwärtsfahren oder etwa der Einfahrt in ein Parkhaus muss man einkalkulieren, dass das Auto länger oder höher ist als gewohnt und dass die Parkassistenzsysteme möglicherweise nicht einwandfrei funktionieren. Bei einer Beförderung per Träger auf einer Anhängerkupplung oder einem tiefliegenden, das Kennzeichen verdeckenden Heckträger, muss ein Wiederholungsnummernschild mit dem amtlichen Kennzeichen des Pkw angebracht werden (Paragraf $10, Absatz 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). ,,Vor der Fahrt ins Ausland sollte man sich unbedingt über die dort geltenden Vorschriften informieren", empfiehlt Lebherz zudem. In manchen Ländern wie Italien oder Spanien muss die überhängende Ladung beispielsweise mit einer dort gültigen Warntafel gekennzeichnet sein.

Für viele Hecktragesysteme benötigt das Auto eine Anhängerkupplung. Auf dem Kugelkopf wird der Träger befestigt. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Beleuchtungsanlage Pflicht, wenn die Originale dadurch verdeckt wird. Das Rad wird zunächst mit dem Rahmen an der Trägerstange fixiert, danach die Reifen mit Schlaufen festgezurrt. Schließlich das Fahrrad zusätzlich mit einem Kabelschloss sichern und Anbauteile wie Luftpumpe, Akku oder Transportkörbe entfernen. Wichtig: Die Räder dürfen seitlich höchstens 40 Zentimeter über die Schlussleuchte hinausragen, die maximale Breite beträgt 2,55 Meter. Für den Transport mit einem Dachgepäckträger ist eine Dachreling oder ein vom Autohersteller empfohlenes Trägersystem nötig. Rad und Träger dürfen dabei die zulässige Dachlast nicht überschreiten. Tipp: Eine Decke schützt das Fahrzeugdach während der Montage vor Kratzern. Die Bauteile müssen fest am Auto angebracht sein, die Fahrräder so verzurrt, dass sie dem Fahrtwind standhalten.

„Wer einen Gepäckträger einsetzen möchte, sollte auf Produkte namhafter Hersteller zurückgreifen und auch auf das GS-Zeichen achten", legt der TÜV SÜD-Fachmann Velo-Ausflüglern ans Herz. Das GS-Zeichen sagt aus, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Gepäckträgers geprüft worden sind. Das betrifft die Beständigkeit des Materials, den Ausschluss von Schadstoffen, aber ebenso die Vollständigkeit der Bedienungsanleitung und dauerhaft lesbare Kennzeichnungen. Im Gegensatz zu ungeprüfter Ware kann der Käufer sicher sein, dass sich keine Quetsch- und Scherstellen am Produkt befinden. ,,Das ist gerade bei der Montage der oft ausladenden Bauteile wichtig", schildert Lebherz seine Erfahrungen. Quelle: TÜV Süd