Bleiben Sie in Fahrt
Der Frühling hält Einzug und lockt alle nach draußen. Zeit für einen Frühjahrs-Check! Der Winter hat Spuren hinterlassen. Streusalz und Witterung machen einem Auto zu schaffen, darum sind gründliche Reinigungs- und Pflegemaßnahmen angesagt. Diese müssen nicht teuer sein und tragen erheblich zum Werterhalt des Pkw bei. Vieles kann man hier auch selbst erledigen.
CHECK-LISTE FÜR AUTOFAHRER
Entrümpeln: Alles, was man in wärmeren Jahreszeiten nicht braucht, kann raus. Denn je mehr Ballast, desto höher ist der Spritverbrauch. Schneeketten, Dachboxen und Skiträger können in der Garage oder im Keller gelagert werden. Die Fußmatten sollten aus dem Auto entnommen und gereinigt werden. Bei Nässe im Innenraum sollte man die Werkstatt aufsuchen und nach den Ursachen forschen.
Waschen: Eine gründliche Wäsche ist Voraussetzung für die Frühjahrskur. Auch eine Unterbodenwäsche ist wichtig, um Streusalz, Split und Sand zu entfernen. Danach bietet Hartwachs einen Oberflächenschutz für einige Monate. Eine Motorwäsche sollte hingegen nur nach Absprache mit einer Fachwerkstatt gemacht und nicht in Eigenleistung durchgeführt werden. Im Innenraum sollte man das Cockpit entstauben, Teppiche und Polster saugen und die Scheiben putzen.
Kontrollieren: Die Füllstände von Motoröl, Bremsflüssigkeit und Scheibenwischwasser sind zu kontrollieren und bei Bedarf nachzufüllen. Für die wärmere Jahreszeit sollte der Wischwasserzusatz komplett gewechselt werden. Die Reinigung mit einem Dampfstrahler sollte eine Werkstatt übernehmen, denn bei der heutigen Motorelektronik kann dieser erhebliche Schäden verursachen. Zum Schluss noch Mängel an Lack, Glas, Leuchten und Scheibenwischern notieren und ab damit zum Technik-Check in die Werkstatt.
Reifen: Winterreifen sollten von Oktober bis Ostern montiert bleiben. Dabei ist zu prüfen, ob es sinnvoll ist, sie danach nochmals einzulagern. Sie sollten mindestens 4 Millimeter Profil haben und nicht älter als sieben Jahre sein.
Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!
Rettungsgassen: Härtere Strafen für Gaffer
Immer wieder hört man von Unfällen, bei denen Rettungsarbeiten durch Schaulustige behindert wurden. Seit dem ersten Januar müssen Gaffer nun mit härteren Strafen rechnen. Das Fotografieren und Filmen von Toten wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Dabei ist es unerheblich, ob die Fotos weitergegeben oder veröffentlicht werden. Was zählt, ist allein die Anfertigung einer solchen Aufnahme. Polizisten sind dabei befugt, Kameras oder Handys zu beschlagnahmen. Doch auch ohne das Ablichten des Unfallgeschehens, kann Gaffen ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. Zum Beispiel liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn Personen eine Ansammlung bilden und den Unfallort auch nach wiederholter Aufforderung nicht verlassen.