Guter Grund für die Zukunft
Den passenden Platz fürs künftige Eigenheim sorgfältig auswählen
Wer den Bau eines Eigenheims plant, sieht sich zunächst mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück konfrontiert. Meist hat man bereits eine Vorstellung von der gewünschten Traumlage, doch nicht immer lassen sich diese in Zeiten, in denen Baugrund in vielen Regionen knapp und teuer ist, eins zu eins umsetzen. „Neben Lage und Preis spielen weitere Faktoren eine wichtige Rolle“, meint Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).
Viel Zeit und Mühe könne man sich beispielsweise ersparen, wenn das Grundstück bereits erschlossen ist, so Stange. Wenn das nicht möglich ist, müssen die Zusatzkosten für die verkehrsmäßige und technische Erschließung, also die Anbindung an Strom, Wasser, Abwasser und Kommunikation oder das Anlegen von Zufahrten, mitberücksichtigt werden. Zudem rät Stange dazu, ein Bodengutachten anfertigen zu lassen. Es untersucht das Bodenprofil und ermöglicht eine Bewertung der Baugrundverhältnisse. Die Ergebnisse der Bodenproben erlauben Rückschlüsse auf Altlasten im Boden und bilden eine gute Grundlage für die Beurteilung der Tragfähigkeit des Baugrunds und der Wasserverhältnisse. Gerade das Thema Feuchte wird in Zeiten häufigerer Starkregenereignisse wichtig, um das Haus entsprechend vor Bodennässe oder drückendem Wasser zu schützen. Erik Stange rät: „Bauherren sollten eine Baugrunduntersuchung im Bau- oder Kaufvertrag vereinbaren oder ein bereits vorhandenes Gutachten in den Vertrag mit einbeziehen.“
Wenn die Entscheidung getroffen ist, steht die Unterzeichnung des notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrags an. Er wird vom Notar mindestens zwei Wochen vor dem Unterzeichnungstermin an Käufer und Verkäufer gesandt. Es lohnt sich, die Zeit für eine unabhängige Vertragsprüfung, zum Beispiel durch einen BSB-Vertrauensanwalt, zu nutzen, auf www.bsb-ev.de finden Interessenten Adressen und weitere Infos rund ums Bauen. Wenn es seitens des Käufers noch Änderungswünsche gibt, kann er diese mit Verkäufer und Notar abstimmen.
Quelle: djd/Bauherrenschutzbund