Mobilität

HAUPTUNTERSUCHUNG ALLE ZWEI JAHRE

Foto: Aleksandr/adobe.stock.com

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Alle zwei Jahre muss ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung. Nur bei Neuwagen gibt es eine Fristverlängerung auf 3 Jahre. Wohnmobile über 3,5 Tonnen, Taxis Busse und LKWs müssen bereits nach 12 Monaten also jedes Jahr erneut zur Hauptuntersuchung. Für Motorräder, hierzu zählen auch Leichtkrafträder mit mehr als 50 und bis maximal 125 Kubikzentimeter Hubraum, gilt ebenfalls die Pflicht zur Hauptuntersuchung im Abstand von zwei Jahren. Dies gilt auch für Anhänger. Die Hauptuntersuchung wird in der Regel durch den TÜV (Technischer Überwachungsverein) oder die DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) durchgeführt. Bei der Hauptuntersuchung wird das Fahrzeug auf seinen technisch einwandfreien Zustand untersucht.

Dokumentiert werden die erfolgte Hauptuntersuchung und somit auch der einwandfreie Zustand des Fahrzeugs durch die runde, sogenannte TÜV-Plakette. Diese ist auf dem rückwärtigen Kfz-Kennzeichen angebracht. Ist auf dem Nummernschild, wie das Kfz-Kennzeichen auch landläufig genannt wird, eine grüne Plakette angebracht, muss dieses Fahrzeug noch in diesem Jahr (2024) zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden. Eine orangefarbene Plakette steht für 2025 und die blaue für 2026. Die Farben der Plakette ermöglichen es der Polizei auch aus größerer Entfernung, z.B. wenn das Polizeifahrzeug hinter dem eigenen PKW herfährt, zu erkennen, ob die Prüfpflicht überzogen wurde. Wer aktuell mit einer rosafarbenen Plakette (2023) unterwegs ist, hat also bereits überzogen. Auch aus Versicherungssicht kann das bei einem Unfall Konsequenzen nach sich ziehen. Den Monat der fälligen Prüfung erkennt man an der obenstehenden Zahl auf der Plakette.

Die Kosten für den Prüftermin belaufen sich auf etwa 70 bis 100 Euro, bis zu 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg drohen bei abgelaufener Plakette. Stephan Käufer