Mobilität

Saisonkennzeichen

Für wen sich diese Art der Zulassung lohnt

Foto: Dasha Petrenko - stock.adobe.com

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Motorräder, Cabrios, Wohnmobile oder Oldtimer – alles Fahrzeuge, die hauptsächlich in den wärmeren Monaten gefahren werden. Wer sich jetzt ein solches Fahrzeug neu anschafft und weiß, dass es im Winter in der Garage stehen wird, sollte wissen: mit einem Saisonkennzeichen fährt man günstiger. Hier lässt sich nicht nur Geld bei Versicherung und Steuer sparen, sondern auch Zeit. Denn man muss das Fahrzeug nicht erneut an- und abmelden. Saisonkennzeichen können für einen Gültigkeitszeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten ausgestellt werden.

Zu den Kosten des Saisonkennzeichens sollten die eines privaten Stellplatzes eingeplant werden. Denn das Fahrzeug darf in den nicht gültigen Monaten weder gefahren noch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, sonst droht ein Bußgeld. Außerdem verstößt man damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz und begeht eine Straftat. Für die Beantragung des Kennzeichens benötigt man den Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief), die elektronische Versicherungsbestätigung und eine gültige Bescheinigung der HU. Ein im Winter abgelaufener TÜV ist innerhalb des ersten Zulassungsmonats nachzuholen.