Was sich 2024 ändert
In diesem Jahr gibt es einige Änderungen, die für Autofahrer interessant sind. Es gibt neue Technik, aber manches wird auch teurer
Für Autofahrerinnen und Autofahrer ändert sich in diesem Jahr einiges. Einige Neuerungen im Überblick.
Ab dem 1. Oktober 2024 werden nur noch Reifen als Winterreifen anerkannt, die das „Alpine-Symbol“ tragen. Es besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg. Das gilt auch für Ganzjahresreifen. Ab diesem Datum dürfen bei winterlichen Straßenbedingungen keine Reifen mehr gefahren werden, die lediglich eine „M+S“-Kennzeichnung tragen.
Fahrerassistenzsysteme erhöhen die Sicherheit beim Fahren. Eine Reihe davon wird ab 7. Juli 2024 Pflicht für neu zugelassene Fahrzeuge. Dazu gehören ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem und die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkolock).
Voraussichtlich Anfang 2024, ein genauer Termin steht noch nicht fest, wird der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten. Das bedeutet, wer in der Schweiz geblitzt wird, kann künftig einfacher zur Kasse gebeten werden. Das gilt auch umgekehrt. Voraussetzung für die gegenseitige Vollstreckung ist, dass das Bußgeld samt Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigt.
Durch die CO₂-Bepreisung fossiler Brennstoffe wird Tanken und Heizen schrittweise teurer. Am 1. Januar 2024 trat die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Sie beträgt nach dem Haushaltskompromiss der Bundesregierung statt bisher 30 Euro dann 45 Euro pro Tonne. Das bedeutet, dass sich Benzin und Diesel an der Tankstelle dadurch um mehr als 4 Cent pro Liter verteuern dürften. Die bereits 2022 erhöhte Entfernungspauschale bleibt: Pendler bekommen 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer.
Der Event Data Recorder (EDR) ist ein Gerät, das in Fahrzeugen installiert ist und Daten aufzeichnet. Ähnlich wie eine Blackbox in einem Flugzeug kann der EDR nach einem Unfall ausgewertet werden. Die Speicherung erfolgt nur bei einem Unfall und auch nur über eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash. Hilfreich können die Daten für Unfallrekonstruktion oder Weiterentwicklung der Fahrzeugsicherheit sein. Der Recorder ist ab Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) Pflicht. Um das Handyverbot besser zu kontrollieren, gab es in Rheinland-Pfalz 2022 ein Pilotprojekt. Das so genannte Monocam-System dokumentierte, ob der Fahrer bzw. die Fahrerin ein Mobiltelefon während der Fahrt in der Hand hält. Das Bundesland plant nun eine Gesetzesänderung, um die Überwachung auf eine bisher fehlende Rechtsgrundlage zu stellen.
Wurden die Handy-Blitzer bisher nur im Raum Mainz und Trier getestet, könnten sie dann künftig flächendeckend in Rheinland-Pfalz eingesetzt werden. Es besteht damit auch die Möglichkeit, dass die Handy-Überwachung in absehbarer Zeit bundesweit stattfindet. In den Niederlanden ist der neuartige Blitzer bereits regulär in Betrieb. Wer mit dem Mobiltelefon am Steuer erwischt wird, muss in Deutschland ein Bußgeld von 100 Euro bezahlen und kassiert einen Punkt in Flensburg.
(Quelle: ADAC)