WOCHE DES HANDWERKS BAUGEWERBE
Für die Förderungen für klimafreundlichen Neubau, altersgerechten Umbau und genossenschaftliches Wohnen nimmt die KfW wieder Förderanträge an.
NEUE KFW-FÖRDERANTRÄGE MÖGLICH
Mehr bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnraum schaffen – an diesem Ziel hält die Bundesregierung auch 2024 fest. Für die Förderungen für klimafreundlichen Neubau, altersgerechten Umbau und genossenschaftliches Wohnen nimmt die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder Förderanträge an. Außerdem werden mit rund 2,6 Milliarden Euro bisherige Programme fortgesetzt. Das neue Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) soll kurzfristig den Bau preiswerter Wohnungen ankurbeln und die Baukonjunktur weiter stabilisieren. Daher wird es zeitlich auf 2024 und 2025 befristet. In diesem Jahr steht eine Milliarde Euro bereit.
„Jung kauft Alt“: Familien, die ein bestehendes Haus oder eine ältere Wohnung kaufen, sollen mit niedrigeren Zinsen unterstützt werden. Ältere Häuser, die leer stehen, sollen dann zugleich energetisch saniert werden. 350 Millionen Euro sind in diesem Jahr für „Jung kauft Alt“ geplant. Das Programm soll im Sommer starten. Das Förderkonzept wird bearbeitet.
„Gewerbe zu Wohnen“: Der Kauf, Umbau und die Sanierung von leerstehenden Büros und Läden, soll ebenfalls mit billigeren Zinsen gefördert werden. Für das neue Programm „Gewerbe zu Wohnen“ stehen dieses Jahr 120 Millionen Euro zur Verfügung. Der Start ist im Herbst geplant. Auch hier wird das Förderkonzept aktuell erarbeitet.
NEUBAUPROGRAMME LAUFEN WEITER
Das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) läuft sehr erfolgreich. 2023 wurden mit rund zwei Milliarden Euro 46.000 Wohneinheiten gefördert und rund 830.000 Tonnen CO2 gespart. 762 Millionen Euro stehen als zinsverbilligte Darlehen in 2024 zur Verfügung.
Mit „Altersgerechter Umbau“ werden Investitionen in Baumaßnahmen an Haus und Wohnung gefördert, mit denen Barrieren reduziert und der Einbruchschutz verbessert wird. 2024 stehen insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Förderung für genossenschaftliches Wohnen wird sehr nachgefragt. In diesem Jahr erhöht das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das Programmvolumen auf 15 Millionen Euro. Die Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) mit niedrigen bis mittleren Einkommen wird mit 350 Millionen Euro fortgeführt. Die Einkommensgrenze wurde bereits auf 90.000 Euro (jährlich, vor Steuern) erhöht. Seit März sind die zinsverbilligten Kredite auch für eine Laufzeit von 20 Jahren verfügbar. Bisher ist diese auf zehn Jahre befristet. Anträge für die Wohneigentumsförderung bei der KfW können weiterhin gestellt werden.
Weitere Infos gibt es unter www.kfw.de