Foto oder kein Foto – das ist die Frage, zu der irgendwie jeder eine andere Meinung hat. Wir klären auf: Im Jahr 2006 trat das sogenannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, in Kraft. Das besagt, dass Arbeitnehmer nicht wegen Religion, Herkunft, Sexualität, Weltanschauung oder Geschlecht diskriminiert werden (§1). Seitdem ist es nicht mehr Pflicht, ein Bewerbungsfoto im Lebenslauf beizufügen. Es ist aber natürlich nach wie vor eine Option und ein gelungenes, professionelles Foto kann durchaus den positiven Eindruck beim Personaler verstärken.
2021-04-26