Ein Leben lang Neues dazu lernen
Fortbildungen gehören heute zu jedem Beruf und jeder Karriere dazu. So kann man sich beispielsweise gegenüber Konkurrenten behaupten und auch im höheren Alter noch attraktiv auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben. Bei der Fortbildung handelt es sich um eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung. Diese Besonderheit ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Dort werden vier verschiedene Fortbildungsarten definiert und unterschieden:
1. Anpassungsfortbildung: Durch diese Fortbildungen werden die bestehende Ausbildung und der fachliche Stand an aktuelle und neue Gegebenheiten und Anforderungen angepasst.
2. Erweiterungsfortbildung: Dadurch wird die fachliche Basis und Qualifikation ausgebaut und teilweise in neuen Bereichen vertieft. Es können auch neue Themen erschlossen werden.
3. Aufstiegsfortbildung: Sie stellt die Grundlage für den beruflichen Aufstieg (Beförderung) und die Übernahme neuer Aufgaben – meist mit mehr Verantwortung – dar. Zudem kann eine Fortbildung sogar eine echte Alternative zu einem berufsbegleitenden Studium sein. Denn sie ist oft deutlich kürzer als ein Studium – mit einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten. Außerdem ist sie ebenso anerkannt und vermittelt das Wissen oft praxisnaher. In der Regel ist die Fortbildung ebenfalls günstiger als ein vergleichbares Studium.
Fortbildung lohnt sich – sie fördert Karrierechancen und erhöht die Aussichten auf eine Gehaltserhöhung. Das ist das Ergebnis der repräsentativen Kantar-TNS-Studie „Weiterbildungstrends in Deutschland 2018“ und an der 300 Personalverantwortliche beteiligt sind. 88 Prozent der Personaler sagten, Weiterbildung fördere definitiv den beruflichen Aufstieg, für 80 Prozent war sie Anlass für eine Gehaltssteigerung bei den Arbeitnehmern – allerdings mit einer Einschränkung: Entscheidend sei die Eigeninitiative des Mitarbeiters, sich beruflich weiterbilden zu wollen. In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf sogenannten Bildungsurlaub. So können sie sich zum Zweck der beruflichen Fortbildung für fünf Tage im Jahr bezahlt freistellen lassen – ihr Arbeitgeber muss in dieser Zeit also weiter den vereinbarten Lohn zahlen. Quelle: www.karrierebibel.de