Karriere

Arbeitsvertrag – was muss beachtet werden?

    

Foto 1: © peterschreiber.media – stock.adobe.com

Foto 1: © peterschreiber.media – stock.adobe.com

Der erste Arbeitsvertrag – ihn endlich in Händen zu halten ist für viele ein unbeschreibliches Gefühl. Der lange Weg von der Bewerbung, über das Vorstellungsgespräch bis zum Probetag ist endlich geschafft. Der Arbeitsvertrag ist ein Abkommen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Darin werden wichtige Themen wie das Entgelt, der Urlaub und die Arbeitszeit festgehalten. In dem Vertrag können Regeln festgehalten werden, die einem davor nicht bekannt waren. Deshalb ist es wichtig, den mehrseitigen Vertrag gründlich durchzulesen.   

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitsvertrag nicht zwingend auf Papier festgehalten werden muss. Dies ist nur bei befristeten Verträgen zwingend notwendig. Schwierig wird es, wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer ein höheres Gehalt möchte, sein Chef ihm dies aber nicht gewährt. Dann kommt es zu Rechtsschwierigkeiten, da das Gehalt in keinem schriftlichen Vertrag geregelt ist. Dann geht es oft vor das Gericht. Somit ist der mündliche Vertrag für den Arbeitnehmer nicht sinnvoll.

Es kommt vor, dass einige Passagen des Arbeitsvertrages nicht mit dem des Tarifvertrages übereinstimmen. Dann gilt das sogenannte „Günstigkeitsprinzip“ für den Arbeitnehmer. Somit die Klausel, die für ihn einen Vorteil darstellt.

Arbeitsvertrag – was muss beachtet werden?-2
Foto 2: © fizkes – stock.adobe.com
Arbeitsvertrag – was muss beachtet werden?-3
Foto 3: © thodonal – stock.adobe.com

Allgemein sind beide Parteien frei darin, den Inhalt des Vertrages zu bestimmen. Allerdings gibt es einige Punkte, die definitiv aufgelistet werden sollten. Darunter fallen: Name und Anschrift des Arbeitsnehmers und des Arbeitsgebers, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Arbeitszeit, Höhe des Arbeitsentgelts, Tätigkeitsbeschreibung und die Dauer des Urlaubes. Bei einem Ausbildungsvertrag muss die Art und das Ziel der Lehre festgehalten werden. Zudem werden Details zur Probezeit im Vertrag erläutert.

„Es geht um Freude an der Arbeit. es gibt kein grösseres Glück, als die Erkenntnis, dass wir etwas erreicht haben.“

Henry Ford

Letztendlich bleibt zu sagen, dass der Arbeitsvertrag ein komplexes Thema ist, das viel Zeit und Aufmerksamkeit verlangt. Es hilft, eine Nacht drüber zu schlafen, bevor man den Vertrag unterschreibt. So kann man sich nochmal alles durch den Kopf gehen lassen und überstürzt nichts. Manchmal ist es sinnvoll, Freunde oder Verwandte zu bitten, sich die Seiten durchzulesen. Ihnen fällt vielleicht etwas auf. Es kann auch ein Rechtsanwalt zur Hilfe dazu gezogen werden. Quelle: https://www.studium-ratgeber.de/job-karriere/