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Grundsteuerberechnung neu ab 2025

Reform ist beschlossen – Details sind noch ungewiss

Wie viel Grundsteuer müssen Immobilienbesitzer zukünftig zahlen? Foto: mdworschak - stock.adobe.com

Wie viel Grundsteuer müssen Immobilienbesitzer zukünftig zahlen? Foto: mdworschak - stock.adobe.com

Die Grundsteuerreform ist beschlossen, Details bleiben aber weiterhin ungewiss. Fest steht, dass die neue Berechnung ab 2025 gilt – wie Bundesländer und Kommunen diese aber im Detail handhaben werden, ist derzeit noch unklar. Abhängig wird die Höhe der Steuer von Wohnort, Grundstück und Gebäude sein, dafür müssen alle Grundstücke neu berechnet werden.Neben der Grundsteuer fallen bei einem Immobilienerwerb weitere Steuern und Kosten an. Diese möglicherweise absetzen zu können, klingt verlockend, ist bei privater Nutzung einer Immobilie für keinerlei Kosten möglich. Das gilt für sämtliche Anschaffungskosten, wie Kaufpreis, Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Möglichkeiten, Steuern beim Immobilienerwerb zu reduzieren, ergeben sich lediglich durch den getrennten Kauf von Haus und Grundstück sowie bei einem Umzug. Bei separatem Kauf reduziert sich die Grunderwerbssteuer, da nur der Kauf des Grundstücks besteuert wird.

Besteht jedoch ein zeitlicher oder vertraglicher Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Gebäudekauf kann es problematisch werden: Je mehr Zeit zwischen beiden Ereignissen liegt, desto besser. Bei Bestandsimmobilien ist eine Trennung nicht möglich. Die Grunderwerbssteuer schwankt weiterhin je nach Bundesland – in Bayern sind es 3,5 Prozent vom Kaufpreis.

Kosten absetzen

Steht mit dem Hauskauf ein Umzug an, lassen sich dafür Kosten absetzen. Wenn der Wohnortwechsel aus beruflichen Gründen erfolgt etwa als Werbungskosten. Neben den Transportkosten gilt dies auch für Meldegebühren sowie auch für eventuelle Nachhilfekosten durch den Schulwechsel der Kinder. Wer aus privaten Gründen umzieht, kann in der Steuererklärung nur die haushaltsnahen Dienstleistungen wie Handwerker oder Umzugsunternehmen angeben.

Drei Stufen

Das neue Grundsteuermodell beinhaltet ein dreistufiges Verfahren. Im ersten Schritt werden alle 36 Milliarden Grundstücke in Deutschland bewertet. Immobilieneigentümer und Mieter müssen dementsprechend mit Hausbesuchen vom Finanzamt beziehungsweise von der Gemeinde rechnen. Des Weiteren soll die Grundsteuermesszahl gesenkt werden, damit die Grundsteuer nicht ansteigt. Als letzten Schritt sollen die Kommunen das jährliche Steueraufkommen immerzu bei 15 Milliarden halten. Kommunen in sehr teuren Gegenden müssten dafür Hebesätze unter Umständen herabsetzen, um Eigentümer nicht mit einer höheren Grundsteuer zu belasten. Nach der neuen Regelung werden bei der Berechnung die Höhe der Mieteinnahmen und das Baujahr berücksichtigt. Bundesländer dürfen aber eigene Regelungen treffen. Die Diskussion zur Grundsteuerreform ist immer noch in vollem Gange: Erst Ende Februar verkündete Baden-Württemberg, ein eigenes Grundsteuermodell einführen zu wollen. Das Landesparlament ist skeptisch bezüglich des von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) entwickelten Modells und hat verfassungsrechtliche Zweifel angebracht. Wie genau die neue Berechnungsmethode aussehen soll, ist allerdings noch unklar. Demnach bleibt es weiterhin spannend, in welcher Form die neue Grundsteuer 2025 tatsächlich in Kraft treten wird. Quelle: Baufi 24.de, McMakler