Gut bedacht ist halb gewonnen
Metallklammern halten Dachpfannen zuverlässig an Ort und Stelle
Heute kann es regnen, morgen stürmen: Wetterextreme häufen sich immer mehr und nehmen an Stärke zu. Um das Eigenheim gegen Unwetter zu wappnen, ist eine gute Windsogsicherung unerlässlich. Lösen sich Dachpfannen durch starke Windböen, ist eine beschädigte Eindeckung nur das halbe Übel. Denn oftmals gehen mit heftigen Böen auch Regen oder Schnee einher, die in Folge der Abdeckung ungehindert eindringen und im Inneren des Hauses Schäden an Sachwerten und Bausubstanz hinterlassen können. Viele von uns nutzen den Platz unter dem Dach zur Lagerung von saisonaler Kleidung, Dokumenten oder Familienerbstücken. Werden diese Besitztümer Feuchtigkeit ungeschützt ausgesetzt, tragen sie oftmals bleibenden Schaden davon. Hinzu kommt das hohe Unfallrisiko, das mit herabfallenden Dachpfannen verbunden ist. Denn diese können nicht nur Personen ernstlich verletzen, sondern auch Schäden an parkenden PKWs und den umliegenden Häusern verursachen. Zwar decken Privathaftpflicht und Co. all diese Szenarien in der Regel ab, jedoch ist jeder Hausbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet, die eigene Immobilie in einem verkehrssicheren Zustand zu halten – und muss dies im Schadenfall auch beweisen. Die clevere Lösung für ein bestens geschütztes Oberstübchen: optimal auf die Dachpfanne abgestimmte Sturmklammern für eine professionelle Windsogsicherung. Diese gibt nicht nur ein Gefühl von Schutz und Geborgenheit, sondern ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2011 müssen laut der deutschen Fachregel und dem europäischen Eurocode Teilflächen von Steildächern in allen Windzonen mit Sturmklammern gesichert werden. Durch das Anbringen der (am besten) korrosionsgeschützten Metall-Klammern werden die Dachpfannen auf der Traglattung fixiert, sodass sie selbst in stürmischen Zeiten sicher an Ort und Stelle bleiben. Zum Einsatz kommt die Windsogsicherung bei Steildächern mit einer Dachneigung von mehr als zehn Grad.Übrigens: Eine fachgerechte Sturmsicherung kostet erheblich weniger als die Regulierung eines tatsächlichen Schadenfalls.