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Mit Geld vom Staat ins Eigenheim

Wichtige Fragen zu Baukindergeld und Eigenheimzulage

Foto: chinnarach – stock.adobe.com

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Noch für dieses Jahr können in Bayern Baukindergeld und Eigenheimzulage beantragt werden. Die Zuschüsse helfen Menschen im Freistaat dabei, ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen. Die LBS Bayern beantwortet wichtige Fragen zur Wohneigentums-Förderung.

Die Immobilienpreise sind deutlich gestiegen – bringt die Förderung überhaupt etwas?

Ja, das Baukindergeld von Bund und Freistaat sowie die Bayerische Eigenheimzulage können einer vierköpfigen Familie über einen Zeitraum von zehn Jahren eine Förderung von insgesamt 40 000 Euro bringen. Diese Summe wirkt sich auch angesichts des Preisniveaus für Immobilien in Bayern spürbar aus. Der Freistaat zählt zu den Bundesländern mit den meisten Anträgen für das Baukindergeld des Bundes.

Wie viel Geld gibt es konkret?

Familien, die die Einkommensgrenzen einhalten und zum ersten Mal ein selbstgenutztes Eigenheim kaufen oder bauen, können zehn Jahre lang das Baukindergeld des Bundes von 1 200 Euro pro Jahr und Kind (unter 18 Jahren) bekommen. Der Freistaat stockt diese Förderung um ein Bayerisches Baukindergeld Plus in Höhe von weiteren 300 Euro pro Kind und Jahr auf. Zusätzlich gibt es die Bayerische Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10 000 Euro. Diese ist nicht auf Familien begrenzt, sondern kann auch von Alleinstehenden oder kinderlosen Paaren genutzt werden, wenn sie in Bayern ein Eigenheim zur Selbstnutzung bauen oder kaufen.

Wo liegen die Einkommensgrenzen für die Förderung?

Die Einkommensgrenzen sind vergleichsweise breit bemessen. Für das Baukindergeld von Bund und Freistaat gilt: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Haushalt mit einem Kind maximal 90 000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind kommen 15 000 Euro dazu, erklärt die LBS Bayern. Bei der Bayerischen Eigenheimzulage gelten für Haushalte mit Kindern dieselben Grenzen. Für Haushalte ohne Kind liegt die Grenze bei 50 000 Euro (Einpersonenhaushalt) bzw. 75 000 Euro (Mehrpersonenhaushalt).

Wie bekommt man die Förderung?

Das Baukindergeld des Bundes ist über die staatliche Förderbank KfW zu beantragen. Dies kann auf deren Internetseite erfolgen: www.kfw.de/baukindergeld. Hat die KfW die Auszahlung des Baukindergelds bestätigt, kann zusätzlich das Baukindergeld Plus vom Freistaat beantragt werden. Dafür ist die Förderbank Bayern-Labo der Ansprechpartner. Auch hier kann der Antrag online gestellt werden: https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/. Dort kann außerdem die Bayerische Eigenheimzulage beantragt werden.

Welche Bedingungen gibt es?

Neben den Einkommensgrenzen gibt es für die Förderungen weitere Bedingungen. Zum Beispiel muss für das Baukindergeld des Bundes zwischen 1.1.2018 und 31.12.2020 der Kaufvertrag für die Immobilie unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten worden sein. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Bezug des Objekts gestellt werden. Für das Baukindergeld des Freistaats ist der Antrag ab Bezug und bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Auszahlungsbestätigung der KfW möglich. Für die Bayerische Eigenheimzulage muss die Kaufvertragsunterzeichnung oder der Erhalt der Baugenehmigung zwischen dem 1.7.2018 und dem 31.12.2020 liegen. Für den Antrag sind sechs Monate nach Bezug des Objekts Zeit. Daneben gibt es weitere Bedingungen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Wie können die Förderungen bei einer Immobilienfinanzierung berücksichtigt werden?

Da das Baukindergeld von Bund und Freistaat jährlich ausbezahlt wird, empfiehlt es sich, diese Summen als Sonderzahlungen in der Finanzierung einzuplanen. So kann man schneller schuldenfrei werden und das Zinsänderungsrisiko reduzieren. Dies ist zum Beispiel bei einem Bausparkombikredit möglich, wie die Bayerische Landesbausparkasse erklärt. Alternativ können die Baukindergeldzahlungen in einen eigenen Bausparvertrag fließen, mit dem Vorsorge für spätere Renovierungen oder Umbauwünsche getroffen wird.

Bei der Bayerischen Eigenheimzulage ist es sinnvoll, diesen Betrag für Ausgaben einzuplanen, die nach dem Einzug anstehen, rät die LBS Bayern. Dies kann etwa bei einem Kauf vom Bauträger die Zahlung der letzten Rate sein, die nach vollständiger Fertigstellung fällig ist. Aber auch für andere Kosten wie eine Garage, die Gartenanlage oder Modernisierungen nach dem Einzug kann die Summe vorgesehen werden.

Wie lange gibt es die Förderung noch?

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Baukindergeld und Eigenheimzulage beantragt werden können, wenn der Kaufvertrag für die Immobilie spätestens am 31.12.2020 unterzeichnet wurde oder bis dahin die Baugenehmigung erhalten worden ist. Der Antrag kann bis maximal 31.12.2023 gestellt werden. Aber es gibt keine Garantie auf die Förderung. Wären die dafür vorgesehenen Mittel vorzeitig aufgebraucht, könnte es auch vor diesen Stichtagen keine Förderung mehr geben.

Können andere Förderungen zusätzlich in Anspruch genommen werden?

Ja, auch andere Eigenheimförderungen sind in Kombination mit Baukindergeld und Eigenheimzulage möglich, so die LBS Bayern. Dazu zählt zum Beispiel die Wohnriester-Förderung, die mit Zuschüssen und Steuervorteilen bei einer Immobilienfinanzierung ebenfalls Vorteile von mehreren zehntausend Euro bringen kann.