Wie sieht die neue Heizungsförderung aus und für wen eignet sich eine Wärmepumpe?
Zu Anfang des Jahres 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) - auch Heizungsgesetz genannt - und mit ihm die neuen Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bedeutet das neben mehr Klarheit vor allem eins: Fördermittel für den Heizungstausch sind nun ausschließlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhältlich. Erste Anträge können ab jetzt eingereicht werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nur noch für die Heizungsoptimierung zuständig sowie für Arbeiten an der Gebäudehülle und wenn es darum geht, ein Gebäudenetz zu errichten, umzubauen oder zu erweitern. Die im Zuge der Novellierung des neuen Gebäudeenergiegesetzes eingetretenen Richtlinien gelten ausschließlich für den Einbau neuer Heizungen. Bereits eingebaute Heizungen dürfen 2024 weiter betrieben und defekte Heizungen weiterhin repariert werden.
Auf der Suche nach einer zukunftssicheren Heiztechnologie, mit der saubere und kostenlose Umweltwärme in Heizwärme umgewandelt werden kann? Dann ist eine Wärmepumpe das Richtige. Aufgrund ihrer hohen Effizienz sind die Betriebskosten minimal. Zudem erhält der Käufer eine staatliche Förderung und die mit einem so effizienten Heizsystem ausgestattete Immobilie gewinnt an Wert. Man kann die Wärmepumpe außerdem zum Beispiel mit einer thermischen Solaranlage kombinieren und dadurch die Wärmepumpenanlage in den Sommermonaten für die Brauchwassererwärmung unterstützen oder sogar ganz außer Betrieb nehmen. Quelle: Serviceportal "Intelligent heizen“