Bauen

Nicht zu unterschätzen

Nebenkosten bei der Immobilienfinanzierung richtig kalkulieren

Foto: sodawhiskey – stock.adobe.com

Foto: sodawhiskey – stock.adobe.com

Notar- und Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision: Allein mit dem Kaufpreis ist die Immobilienfinanzierung noch nicht abgeschlossen. Immobilienkäufer müssen beim Erwerb einer Immobilie zusätzlich auch auf die Kaufnebenkosten achten. Diese sollten nicht unterschätzt werden. Wie sie sich zusammensetzen und was es zu beachten gibt:Kaufnebenkosten entstehen bei jedem Immobilienerwerb. Wer daran interessiert ist, eine Immobilie zu kaufen, sollte die Nebenkosten daher unbedingt in seine Finanzierungsplanung einbeziehen. Im Regelfall müssen die Kaufnebenkosten vom Eigenkapital finanziert werden. Eine Vollfinanzierung durch die Bank – auch 110-Prozent-Finanzierung genannt – ist eher selten. Die Nebenkosten setzen sich aus den Notar- und Grundbuchgebühren, der Grunderwerbsteuer und den Maklerkosten – falls ein Immobilienmakler beauftragt wurde – zusammen.

Damit der Kaufvertrag für eine Immobilie in Deutschland rechtskräftig wird, muss dieser von einem Notar beurkundet werden. Neben der Beurkundung des Kaufvertrags kümmert sich der Notar außerdem um die Eintragung des neuen Käufers in das Grundbuch sowie um die Überwachung und Löschung eventueller Grundstücksbelastungen im Grundbuch. Die Gebühren für den Notar sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Käufer sollten für den Notar und die Grundbucheintragung etwa ein bis zwei Prozent des Kaufpreises einkalkulieren.

Neben den Notargebühren fällt bei jedem Immobilienerwerb einmalig die Grunderwerbsteuer an. In Bayern beträgt die Höhe der Steuer 3,5 Prozent des beurkundeten Kaufpreises der Immobilie. Der Grunderwerbsteuerbescheid wird dem Käufer nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags vom Finanzamt zugestellt.

Wer seine Immobilie mithilfe eines Maklers erworben hat, muss zusätzlich eine Maklerprovision einrechnen. Die Höhe der Maklerkosten ist nicht gesetzlich festgeschrieben.„Seit Einführung des neuen Gesetzes zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an nichtgewerbliche Käufer ist es in den meisten Fällen üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Courtage zu gleichen Maßen teilen. Mit dem fairen Halbteilungsprinzip wird deutlicher herausgestellt, dass im Regelfall beide Parteien von der Maklerdienstleistung profitieren. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte, gemischt genutzte Objekte sowie Baugrundstücke. Hier kann die Provisionshöhe zwischen den Vertragsparteien weiterhin individuell vereinbart werden. Fällig wird die Maklerprovision gewöhnlich bei Abschluss des Kaufvertrages.

Immobilienkäufer sollten nicht vergessen, dass auch nach dem Kaufabschluss weitere Kosten hinzukommen: Der Umzug, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, größere Einrichtungsgegenstände wie Kücheneinbauten und Sanitäranlagen, gegebenenfalls Erschließungskosten und ähnliches müssen ebenfalls finanziert werden. Diese Ausgaben sollten Kaufinteressenten bei der Budgetierung, neben den üblichen Kaufnebenkosten, im Blick behalten. Quelle: von Poll Immobilien GmbH