Diese Woche wurde die 2G-Regel, die den Zugang zu Einzelhandelsgeschäften beschränkte, vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof außer Vollzug gesetzt. Die nun gekippte Regelung besagte, dass nur wer geimpft oder genesen ist, nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern aus dem Dezember 2021 einkaufen gehen konnte. Davon ausgenommen waren in Bayern Geschäfte zur „Deckung des täglichen Bedarfs“ wie etwa Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Buchhandlungen, Blumenläden oder Bau- und Gartenmärkte. Zum Jahresende wurden dann auch Spielwaren- und Bekleidungsgeschäfte in diesen Kreis mit aufgenommen.Für den Handel bedeutete dies, dass eine Abgrenzung, welcher Bereich noch unter die 2G-Regel fiel und welcher davon unberührt war, immer schwieriger wurde. Auch die Kunden waren durch diese Vorgehensweise verunsichert.
2022-01-21