Das Bayerische Kabinett hat die neue 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verabschiedet, die am 2. September in Kraft getreten ist. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sind damit entfallen. Doch welche Regeln gelten speziell für den Handel, was müssen Bürger beim Einkauf beachten? Zunächst ist der Handel allgemein geöffnet. Laut Ministerpräsident Söder wird es in Bayern definitiv keinen Lockdown mehr geben oder „Beschränkungen, wie wir sie hatten.“ Die Auflagen, die für alle Geschäfte bestehen, wie die Maskenpflicht in Innenräumen und ein individuelles Infektionsschutzkonzept, bleiben erhalten.
2021-09-17