Lokales

Erleichterungen beim Einkauf: FFP2 keine Pflicht

Foto: Yvonne Pleß

Foto: Yvonne Pleß

Das Bayerische Kabinett hat die neue 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verabschiedet, die am 2. September in Kraft getreten ist. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sind damit entfallen. Doch welche Regeln gelten speziell für den Handel, was müssen Bürger beim Einkauf beachten? Zunächst ist der Handel allgemein geöffnet. Laut Ministerpräsident Söder wird es in Bayern definitiv keinen Lockdown mehr geben oder „Beschränkungen, wie wir sie hatten.“ Die Auflagen, die für alle Geschäfte bestehen, wie die Maskenpflicht in Innenräumen und ein individuelles Infektionsschutzkonzept, bleiben erhalten.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfiel jedoch. Für körperferne Dienstleistungsbetriebe, Handwerksbetriebe (z. B. Optiker, Hörakustiker) und Geschäfte des Groß- und Einzelhandels gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen nur noch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz oder OP-Maske). Die Maskenpflicht gilt nicht für das Personal, soweit in Kassen- und Thekenbereichen durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.

Außerdem gibt es im Einzelhandel keine Quadratmeter-Beschränkungen mehr. Zudem ist für Anti-Corona-Maßnahmen nicht mehr allein die Sieben-Tage-Inzidenz entscheidend. Stattdessen soll es eine Art Ampelsystem geben, bei dem die Auslastung der Intensivstationen und Krankenhäuser (Hospitalisierungsrate) im Freistaat im Fokus steht. Die 3G-Regelung gilt auch weiterhin ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 in Innenräumen. Die Ampelstufe Gelb wird bei einer auf Bayern bezogenen Hospitalisierungsrate ab 1 200 Patienten pro sieben Tage in bayerischen Krankenhäusern erreicht. Bei Überschreiten der Warnstufe werden von der Staatsregierung und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen sein. Als Stufe 2 (rot) wird der Wert von 600 belegten Intensiv-Betten in Bayern festgelegt.

Nach wie vor wird jeder angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten sollte ausreichend gelüftet werden.