Themenwelten der Allgäuer Zeitung

Alle zwei Jahre muss ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung. Nur bei Neuwagen gibt es eine Fristverlängerung auf 3 Jahre. Wohnmobile über 3,5 Tonnen, Taxis Busse und LKWs müssen bereits nach 12 Monaten also jedes Jahr erneut zur Hauptuntersuchung. Für Motorräder, hierzu zählen auch Leichtkrafträder mit mehr als 50 und bis maximal 125 Kubikzentimeter Hubraum, gilt ebenfalls die Pflicht zur Hauptuntersuchung im Abstand von zwei Jahren. Dies gilt auch für Anhänger. Die Hauptuntersuchung wird in der Regel durch den TÜV (Technischer Überwachungsverein) oder die DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) durchgeführt. Bei der Hauptuntersuchung wird das Fahrzeug auf seinen technisch einwandfreien Zustand untersucht.
2024-02-24