Leben

Das Landespflegegeld in Bayern

Leben wie daheim

Mit dem Landespflegegeld unterstützt die Bayerische Staatsregierung pflegebedürftige Menschen mit 1000 Euro pro Jahr zusätzlich. Foto: marcus_hofmann/stock.adobe.com

Mit dem Landespflegegeld unterstützt die Bayerische Staatsregierung pflegebedürftige Menschen mit 1000 Euro pro Jahr zusätzlich. Foto: marcus_hofmann/stock.adobe.com

Mitte 2018 hat das Bayerische Kabinett den Gesetzentwurf zur Einführung des Bayerischen Landespflegegeldes beschlossen, der anschließend vom Bayerischen Landtag verabschiedet wurde. Die Einführung des Landespflegegeldes ist ein Baustein des Pflege-Paketes für Bayern. Dessen Ziel ist es, eine zukunftsfähige Infrastruktur in der Pflege weiterzuentwickeln und Pflegebedürftige bestmöglich zu unterstützen. So sollen Millioneninvestitionen auch die stationäre Pflege bei der Schaffung neuer Kurzzeitpflegeplätze unterstützen und zur Entlastung von Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen beitragen.       

Mit dem Landespflegegeld unterstützt die Bayerische Staatsregierung pflegebedürftige Menschen mit 1000 Euro pro Jahr zusätzlich. Landespflegegeld erhalten Menschen, die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft worden sind (Bescheid der Pflegekasse). Diese können einen Antrag auf Landespflegegeld stellen. Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss in Bayern liegen. Das Landespflegegeld ist unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und dort versorgt wird.

Der Antrag

Sie müssen Ihren Antrag auf Landespflegegeld für das laufende Pflegejahr bis spätestens 31. Dezember schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege (Landespflegegeld, Postfach 1362, 92203 Amberg) einreichen.

Das Antragsformular ist unter www.bestellen.bayern.de oder unter www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp zum Download erhältlich.

Wenn Ihr erster Antrag auf Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie für die darauffolgenden Jahre keinen neuen Antrag mehr stellen. Für die Folgejahre wird die Leistung ohne neuen Antrag gewährt. Bitte informieren Sie das Bayerische Landesamt für Pflege, wenn sich Änderungen ergeben, die Ihren Anspruch auf das Landespflegegeld betreffen (zum Beispiel eine Änderung des Pflegegrades oder ein Wegzug aus Bayern). Besteht kein Anspruch mehr, wird der Bescheid entsprechend zurückgenommen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch per E-Mail an landespflegegeld@lfp.bayern.de. (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit)