Themenwelten der Allgäuer Zeitung

In Zeiten des Corona-Virus fragen sich viele Menschen, was erlaubt ist und was nicht. Wer beispielsweise auf sein Auto angewiesen ist, um zur Arbeit zu kommen, ist vielleicht auf einen Besuch der Werkstatt angewiesen. Gibt es eine Beschränkung, die das verbietet? Die Antwort ist ja und nein! Das Bayerische Staatsministerium des Inneren beschreibt, was erlaubt ist und was nicht: Das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt ist grundsätzlich ein triftiger Grund, aufgrund dessen man die Wohnung verlassen kann. Allerdings sollten alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wo möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Bei einem TÜV-Termin ist es ratsam, sich vorab telefonisch oder per E-Mail über etwaige Änderung in den Öffnungszeiten zu informieren. Wer sein Auto am Abend abstellt und den Schlüssel einwirft, kann einen direkten Kontakt vermeiden. Schönheitsreparaturen und Reifenwechsel stellen keine triftigen Gründe zum Verlassen der Wohnung dar. Fragen Sie im Vorfeld auf jeden Fall bei Ihrer Werkstatt nach und vereinbaren Sie einen Termin.
2020-03-31