Themenwelten der Allgäuer Zeitung

Umfragen und statistische Erhebungen zeigen immer wieder, nur etwa ein Drittel aller Deutschen haben bereits ein Testament errichtet. Die Dunkelziffer der hierbei längst nichtmehr aktuellen oder gar ungültigen Testamente lässt sich lediglich erahnen. Aber woraus resultiert die Abneigung der Deutschen, sich frühzeitig auch mit dem eigenen Ableben zu befassen? Wir sind der Meinung, dass es oftmals an professioneller Beratung und Unterstützung fehlt, sobald die Regelung der eigenen Nachlassangelegenheiten ins Haus steht. In der Beratungspraxis zeigt sich immer wieder, zu welch erheblichem Konfliktpotential fehlende oder ohne anwaltliche Beratung errichtete Testamente unter Miterben führen können. Nicht selten werden deshalb erbrechtliche Auseinandersetzungen erbittert vor Gericht ausgefochten. Bereits bei der Auslegung von Testamenten und der Ermittlung des Erblasserwillens prallen regelmäßig völlig unterschiedliche Vorstellungen und Ansichten der Mitglieder einer Erbengemeinschaft aufeinander. Wenn man bedenkt, dass eine Erbengemeinschaft grundsätzlich auf eine Auseinandersetzung angelegt ist, so ist der Streit vorprogrammiert. Die Erbengemeinschaft dient in erster Linie dem Zweck, nach Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten und der Versilberung der Nachlassgegenstände, durch Verteilung des Überschusses an die Miterben aufgelöst zu werden. 
2024-07-20
Kürzlich fragte mich ein Mandant verschmitzt: „Liebe Frau Taiber, wollen Sie nicht mit mir eine Verantwortungsgemeinschaft eingehen?“ Etwas irritiert belehrte ich ihn daraufhin, dass das Bundesjustizministerium noch in der Planungsphase steckt, eine rechtliche Möglichkeit zu schaffen, in der volljährige Personen sich über einen notariell zu beurkundenden Vertrag verpflichten können, füreinander Verantwortung zu übernehmen. Davon abgesehen setzt dieser Vertrag voraus, dass die Personen in einem persönlichen Näheverhältnis zueinander stehen. 
2024-07-20