Baugewerbe.
MIT GUTEM GEWISSEN IN WOHNEIGENTUM INVESTIEREN Ist der Traum vom Einfamilienhaus noch zeitgemäß? Umfragen zeigen, die Deutschen wohnen am liebsten in den eigenen vier Wänden, umgeben von einem Garten. Mehr als die Hälfte der Immobilieninteressenten, die aktuell eine Immobilie bauen oder kaufen möchten, planen ein Einfamilienhaus. Das ist das Ergebnis einer Studie von infas quo im Auftrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Was bedeutet das Einfamilienhaus für den Klimaschutz? Je mehr Wohnfläche, desto mehr Energie verbrauchen Hausbesitzer in der Regel. Trotz des durchschnittlich größeren Flächenverbrauchs eines Hauses gegenüber einer Wohnung ist der ökologische Mehrwert eines durchschnittlichen Hausgartens bei der Artenvielfalt gegenüber einer Ackerfläche unbestritten. Einfamilienhäuser lassen sich heute flächen- und ressourcenschonend bauen zum Beispiel als Doppel- oder Reihenhäuser, in Holz- oder Holzständerbauweise. Durch mitgeplante Umnutzungsmöglichkeiten und eine lange Lebensdauer sind sie eine nachhaltige Wohnlösung. Hausbesitzer können ihren CO₂-Fußabdruck gezielt reduzieren. Die Möglichkeiten reichen von einer energieeffizienten Bauweise und dem Einsatz von ökologischen Baustoffen beim Neubau bis zur energetischen Sanierung von gebrauchten Häusern in bestehenden Wohnsiedlungen.
HÖHERE ENERGIESTANDARDS BEIM HAUSBAU AB 2021
Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG – für alle ab diesem Termin gestellten Bauanträge. Darin sollen die Auswirkungen des Neubau-Energiebedarfs zum Heizen und zur Warmwasserbereitung auf die Umwelt begrenzt werden. Das bringt für dieses Jahr einige Änderungen mit sich. Das GEG schreibt nämlich vor, dass Bauherren ab 2021 nur noch Häuser bauen dürfen, die dem Niedrigstenergiestandard entsprechen.
Konkret bedeutet das, dass mindestens eine Form von erneuerbaren Energien zur Energieversorgung genutzt werden muss. Auch der Primärenergieverbrauch muss sich auf einem möglichst niedrigen Niveau bewegen. Es wird ein maximaler Energieverbrauch für die Nutzung von Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung vorgeschrieben. Das wird vor allem durch eine gute Wärmedämmung, hochwertige Fenster und durch Vermeidung von Wärmebrücken erreicht.
Der Jahres-Primärenergiebedarf eines Gebäudes ist nur eine Rechengröße, an die sich Planer und Architekten halten müssen, und ist nicht mit dem tatsächlichen Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung zu verwechseln. Wer beispielsweise im Sommer oftmals die Heizung aufdreht, verbraucht natürlich mehr Energie.
SANIERUNGSMASSNAHMEN STEUERLICH GELTEND MACHEN
Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr die steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen in Kraft gesetzt. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können daher in diesem Jahr bei ihrer Steuererklärung für 2020 erstmals einen Teil der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Bei Einzelmaßnahmen wie einer Wärmedämmung oder dem Tausch von Fenstern und Heizung kann die Steuerlast über drei Jahre hinweg um insgesamt 20 Prozent, maximal 40.000 Euro, gemindert werden. Bei der energetischen Baubegleitung und Fachplanung sind es 50 Prozent der angefallenen Kosten. Wichtig ist, dass die Umbauten nicht vor 2020 begonnen wurden, die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist und bestimmte technische Vorgaben eingehalten werden. Auch muss beachtet werden, dass Maßnahmen, für die man bereits Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten hat, nicht steuerlich geltend gemacht werden. Schwäbisch Hall