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Bevor sie sich sorgen

    

Vorsorge bedeutet, selbst zu bestimmen, Notwendiges zu regeln, Verantwortung zu übernehmen und dadurch Angehörige zu entlasten. Bestattungsvorsorge ist eine sinnvolle und verantwortungsbewusste Entscheidung. Und sie ist heute wichtiger denn je, da sich der Staat im Jahre 2004 durch die Streichung des Sterbegeldes aus den bisherigen Pflichten sozialer Absicherung zurückgezogen hat. Dadurch bleibt die Bestattung der eigenen Vorsorge überlassen – und nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften die Hinterbliebenen für die Bestattungskosten. Eine Sterbeversicherung in Höhe von 2 000 bis 12 500 Euro, wie sie das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur schuf, ist eine Form der Absicherung. Wir beraten Sie gerne!Eine Erweiterung dazu ist der Vorsorgevertrag, der Ihre Wünsche zu Trauerfeier und Bestattungsart bereits zu Lebzeiten festlegt. Darüber hinaus hat ein Bestattungsvorsorge-Vertrag den Sinn, einen Kostenvoranschlag auf Grundlage der aktuellen Preisbasis und entsprechend den eigenen Vorstellungen zu erstellen. Das entlastet die Hinterbliebenen und nimmt ihnen vor allem die finanzielle Sorge. Die Bestattungsvorsorge ist ein Thema, das uns zwar alle angeht, über das wir allerdings nicht mit allen sprechen. Deshalb sollten Sie sich genügend Zeit bei der Auswahl des Bestatters Ihres Vertrauens nehmen, mit dem Sie alle Fragen offen besprechen können. Maßgeblich sind hier immer Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen – dafür werden Bestattungspakete in verschiedenen Ausführungen angeboten.Mit dem Bestattungsvorsorgevertrag schließen Sie mit der Deutschen Bestattungsvorsorge AG ein Treuhandvertrag über die Kosten Ihrer dereinstigen Bestattung ab. Die Zahlung oder Teilzahlung erfolgt direkt an die Treuhand. Bei der Bemessung des Vorsorgevertrages ist zu beachten, dass neben den Bestattungskosten auch Friedhofs- und Grabpflegegebühren sowie Kosten für ein Grabmal anfallen können. Nach Vertragsabschluss wird das von Ihnen eingezahlte Kapital mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Im Leistungsfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Durchführung Ihres Bestattungsvorsorge-Auftrages ausgezahlt.   www.allgaeu-bestatter.de