Lokales

Die Stunden nach dem Schock – Bestatter entlasten Betroffene

   

Sprich nicht voller Kummer von meinem Weggehen, sondern schließe deine Augen und du wirst mich unter euch sehen, jetzt und immer. Khalil Gibran ©nonglak/stock.adobe.com

Sprich nicht voller Kummer von meinem Weggehen, sondern schließe deine Augen und du wirst mich unter euch sehen, jetzt und immer. Khalil Gibran ©nonglak/stock.adobe.com

Der Schmerz über den Verlust eines lieben Menschen überwiegt alles und lässt oft keinen Platz für klare Gedanken, Überlegungen oder Handlungen. Entsprechend schwer fällt es den engsten Verwandten in ihrer Trauer, den Überblick zu behalten und neben der Beerdigung die weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten. Unterstützung bieten qualifizierte Bestattungsunternehmen. Ihre Aufgabe ist es, den Hinterbliebenen in der schweren Zeit zur Seite zu stehen. Dank ihrer besonderen Berufserfahrung können Bestatter die notwendigen Maßnahmen sachgerecht und kompetent erledigen.Durch ihr Einfühlungsvermögen und den verantwortungsvollen Umgang mit dem jeweiligen Trauerfall helfen sie den Trauernden bei der Bewältigung ihres Verlustes. Neben Professionalität und Fachkompetenz spielen bei der Arbeit der Bestatter vor allem Menschlichkeit und Respekt eine entscheidende Rolle.Der Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag anzuzeigen. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Ansonsten ist der Tod mündlich durch einen der nächsten Angehörigen oder durch den beauftragten Bestatter anzuzeigen.    

Erforderliche Urkunden

Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterbebuch müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

● Todesschein und Leichenschauschein des Arztes
● bei mündlicher Anzeige des Todesfalls der Personalausweis des Anzeigenden
● bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen ein Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes. Dieses ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben – das kann zur Eintragung des Sterbefalls aber ebenfalls vorgelegt werden. Im Zweifel sollten Sie folgende Urkunden mitbringen: Heiratsurkunde, bei Witwen oder Witwern die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und bei Ledigen die Geburtsurkunde.