Wie du dein Ausbildungsgehalt aufbessern kannst
BAB, BAFÖG UND CO.
Wenn du aufgrund deiner Ausbildung aus der Wohnung deiner Eltern ausziehen und auf eigenen Beinen stehen musst, kann das teuer werden. Die Miete muss bezahlt werden, das Auto getankt oder die Monatskarte gelöst werden. Außerdem brauchst du jede Woche etwas zu essen und mit deinen Freunden oder Kollegen möchtest du in der Freizeit etwas unternehmen. Mit einem Ausbildungsgehalt ist das kaum möglich.
» Berufsausbildungsbeihilfe:
Für diesen Fall kannst du bei der Agentur für Arbeit die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, beantragen. Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art deiner Unterbringung und nach deinem Verdienst. Wenn du vorab schnell und einfach prüfen möchtest, wie viel BAB dir zustehst, kannst du das mit dem BAB-Rechner tun: www.babrechner.arbeitsagentur.de Die Berufsausbildungsbeihilfe gilt jedoch nicht für Schul- oder Zweitausbildungen. Du kannst deine BAB online unter www.arbeitsagentur.de, Rubrik „Meine eServices“, persönlich bei deiner Agentur für Arbeit oder telefonisch unter der gebührenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00 beantragen. Achte dringend darauf, dass du deinen Antrag vor Beginn der Ausbildung stellst.
» Wohngeld:
Falls dein Antrag auf die Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde, kannst du Wohngeld bei der Gemeinde beantragen, in der du wohnst.
» Kindergeld:
Bis zu deinem 25. Lebensjahr bekommen deine Eltern jeden Monat Kindergeld. Wenn du während deiner Ausbildung nicht zuhause wohnst und deinen Eltern keine Kosten durch dich anfallen, müssen sie dir dein Kindergeld auszahlen. In diesem Jahr wurde das Kindergeld sogar erhöht. So erhalten deine Eltern für das erste und zweite Kind 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem 4. Kind 225 Euro.
» Bafög:
Das Bafög (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine Möglichkeit, auch bei einer schulischen Ausbildung dein „Taschengeld“ aufzubessern. Um als Schüler Bafög zu bekommen, musst du allerdings von zuhause ausgezogen sein. Beantragen kannst du diese Förderung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
» Bildungskredit:
Einen Bildungskredit erhältst du unabhängig vom Einkommen deiner Eltern. Dafür musst du allerdings volljährig sein und deine Lehre an einer anerkannten Ausbildungsstätte machen. Den Bildungskredit musst du nach deiner Ausbildung zurückzahle.
» Nebenjob:
Neben zusätzlichen Krediten und Hilfsgeldern ist natürlich auch der Nebenjob eine Alternative, um sein Azubi-Gehalt etwas aufzubessern. Hier gibt es jedoch einiges zu beachten. Wenn du noch nicht volljährig bist, darfst du nicht mehr als fünf Tage die Woche arbeiten. Solltest du dich für einen Job neben deiner Ausbildung entscheiden, musst du darüber deinen Ausbildungsbetrieb informieren.