Immobilie geerbt – was nun?
Das Einmaleins des Erbens
Und plötzlich ist sie da: Die geerbte Immobilie und mit ihr unzählige Fragen. Denn: Erben will gelernt sein! Immobilien-Experten kennen den sicheren Weg durch den verwirrenden Erbschafts-Dschungel!Es duftet nach süßen Plätzchen, der Tisch ist stets reichlich gedeckt und im alten Kinderzimmer schwelgt man nur allzu gerne in Erinnerungen. Der Besuch im Elternhaus ist nicht nur an Geburtstagen, Familienfesten oder den Feiertagen wie ein kleiner Kurzurlaub. Wie es eines Tages weiter geht, wenn die Eltern nicht mehr mit unter dem Weihnachtsbaum sitzen? Darüber wagen wir kaum nachzudenken. Ein großer Fehler, denn das Elternhaus wird im Erbfall nur allzu oft zur Schuldenfalle.Was benötige ich?Um das Erbe antreten zu können, benötigen Sie entweder das offizielle Testament oder einen so genannten Erbschein. Diesen können Sie beim Nachlassgericht beantragen und erstellen lassen. Bei Vorlage des Erbscheins erhalten Sie dann beim Grundbuchamt Informationen darüber, ob die Immobilie zum Beispiel finanziell belastet ist. Sollte sich herausstellen, dass die Immobilie Sie eher in den Ruin treiben würde, können Sie das Erbe innerhalb von acht Wochen noch ausschlagen.Plötzlich HausbesitzerSie haben sich entschieden, das Haus als Erbe anzunehmen. Nun: Als hätte man im Todesfall mit der Trauer und der unzähligen unangenehmen Aufgaben nicht schon genug um die Ohren, klopft auch noch das Finanzamt an die Tür. Stichwort: Erbschaftssteuer. Zwar gibt es eine klare Regelung der Freibeträge (Beispiel: bei Kindern 400.000 Euro), jedoch wird dieser Betrag sehr schnell überschritten. Denn zur Immobilie kommen weitere Werte wie Hausrat, Schmuck und Bares. Für einen Normalverdiener sind solche Steuerzahlungen kaum zu stemmen.
Gibt es Hintertürchen?
Selbstverständlich! Doch die sind klar geregelt: Bei einer Wohnfläche von weniger als 200 Quadratmetern kann der Erbe die Immobilie selbst nutzen. Wer zehn Jahre darin wohnen bleibt, umgeht die gesamte Erbschaftssteuer. Aber Achtung: Wer früher auszieht, muss die komplette Summe nachzahlen! Das gilt auch, wenn der Beruf den Erben zum Umzug zwingt. Einzige Ausnahme: Der Umzug in ein Pflegeheim. Auch die Anmeldung als Zweitwohnsitz schützt nicht vor der Steuerzahlung.
Kann ich Raten zahlen?
Wenn sich die Steuer nicht vermeiden lässt, müssen Sie das Erbe nicht gleich ausschlagen. In der Regel darf die Steuer innerhalb von zehn Jahren in Raten beglichen werden. Lehnt das Finanzamt dies Ratenzahlung allerdings ab, lohnt es sich, einen Kredit aufzunehmen. Aber Achtung: Die Erblasser - also meist die Eltern - sollten die Immobilie dafür abgezahlt haben. Sonst wird der Kredit deutlich teurer!
Lösung zu Lebzeiten
Um zumindest einen kleinen Teil der Steuer zu sparen, empfehlen Experten die Schenkung zu Lebzeit. Zwar liegt auch hier der Freibetrag bei 400.000 Euro. Räumen sich die Eltern allerdings ein sogenanntes Nießbrauchsrecht ein, sinkt die Steuerlast der Kinder. Das bedeutet, sie sichern sich das Recht, bis zum Lebensende in der Immobilie wohnen zu bleiben.
Nutzungsentscheidung
Handelt es sich bei der geerbten Immobilie um das Elternhaus, denken viele daran, selbst einzuziehen. Der Gesetzgeber unterstützt das sogar durch steuerliche Vorteile. Aber sobald ein Umzug anstehen würde, das Haus zu marode ist oder aber es Miterben gibt, die man auszahlen müsste, sollte man sich die Frage stellen, ob ein Verkauf nicht doch die bessere Alternative ist. Die Vermietung bietet sich übrigens in der seltensten Fällen an, da die Instandhaltungskosten die Erträge oft überschreiten.
Wert der Immobilie
Wer sich für einen Verkauf entschieden hat, sollte die Immobilie vorher am besten von einem Profi schätzen lassen, damit der Preis richtig angesetzt wird. Denn: Der damalige Kaufpreis sagt über den aktuellen Wert meist nichts mehr aus, da die Immobilienpreise in den letzten Jahren extrem gestiegen sind. So kann es sein, dass ein Haus, dass vor Jahrzehnten gekauft wurde heute aufgrund der Lage und der Anbindung deutlich mehr wert ist. Ein Makler kann die Immobilie nicht nur richtig bewerten sondern hilft Ihnen auch bei der Vermarktung und bewahrt Sie vor Fehlern beim Verkauf.
Quelle: ots/Hausgold