Und plötzlich ist sie da: Die geerbte Immobilie und mit ihr unzählige Fragen. Denn: Erben will gelernt sein! Immobilien-Experten kennen den sicheren Weg durch den verwirrenden Erbschafts-Dschungel!Es duftet nach süßen Plätzchen, der Tisch ist stets reichlich gedeckt und im alten Kinderzimmer schwelgt man nur allzu gerne in Erinnerungen. Der Besuch im Elternhaus ist nicht nur an Geburtstagen, Familienfesten oder den Feiertagen wie ein kleiner Kurzurlaub. Wie es eines Tages weiter geht, wenn die Eltern nicht mehr mit unter dem Weihnachtsbaum sitzen? Darüber wagen wir kaum nachzudenken. Ein großer Fehler, denn das Elternhaus wird im Erbfall nur allzu oft zur Schuldenfalle.Was benötige ich?Um das Erbe antreten zu können, benötigen Sie entweder das offizielle Testament oder einen so genannten Erbschein. Diesen können Sie beim Nachlassgericht beantragen und erstellen lassen. Bei Vorlage des Erbscheins erhalten Sie dann beim Grundbuchamt Informationen darüber, ob die Immobilie zum Beispiel finanziell belastet ist. Sollte sich herausstellen, dass die Immobilie Sie eher in den Ruin treiben würde, können Sie das Erbe innerhalb von acht Wochen noch ausschlagen.Plötzlich HausbesitzerSie haben sich entschieden, das Haus als Erbe anzunehmen. Nun: Als hätte man im Todesfall mit der Trauer und der unzähligen unangenehmen Aufgaben nicht schon genug um die Ohren, klopft auch noch das Finanzamt an die Tür. Stichwort: Erbschaftssteuer. Zwar gibt es eine klare Regelung der Freibeträge (Beispiel: bei Kindern 400.000 Euro), jedoch wird dieser Betrag sehr schnell überschritten. Denn zur Immobilie kommen weitere Werte wie Hausrat, Schmuck und Bares. Für einen Normalverdiener sind solche Steuerzahlungen kaum zu stemmen.
2021-03-08