Steuerliche Erleichterungen für Arbeitnehmer
Durch die Corona-Krise werden Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt oder unter Umständen sogar gekündigt. Bei vielen Arbeitnehmern sinkt das Einkommen und es kann zu finanziellen Engpässen kommen. Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer und Rentner in dieser Situation gegenüber dem Finanzamt? Voraussetzung für diverse Steuererleichterungen ist, dass der Steuerpflichtige unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen ist. Für das Finanzamt ist es ausreichend, wenn kurz begründet wird, dass sich die persönliche Einkommenssituation wegen der Krise verschlechtert hat und daraus Zahlungsschwierigkeiten entstanden sind. Wurde die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2018 aufgrund einer Corona-bedingten Überlastung zu spät durch den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beim Finanzamt eingereicht und deswegen bereits ein Verspätungszuschlag festgesetzt, so kann dieser durch Antrag wieder aufgehoben werden. Darum wird sich normalerweise der Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kümmern.
Hat das Finanzamt mit dem letzten Einkommensteuerbescheid eine vierteljährliche Vorauszahlung festgesetzt, so kann die Höhe jetzt angepasst werden, wenn sich das Einkommensniveau gegenüber dem letzten Jahr verschlechtert hat. Auf Antrag durch den Betroffenen ist eine Reduktion bis auf null Euro möglich, da sich die Grundlage der Besteuerung vermindert hat. Zudem können sogar bereits geleistete Vorauszahlungen zurückerstattet werden.
Einkommensteuernachzahlungen
Wurde mit dem letzten Steuerbescheid mitgeteilt, dass eine Nachzahlung eines höheren Betrags fällig ist, so haben Rentner oder Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten. Kann die Nachzahlung aufgrund der aktuellen Einkommenshöhe nicht fristgerecht in voller Höhe geleistet werden, kann mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbart werden. Alternativ kann auch ein Antrag auf Stundung der Nachzahlung gestellt werden. Durch die Stundung verfällt die Nachzahlung zwar nicht, aber sie kann zu einem späteren Zeitpunkt getätigt werden. Der Aufschub bis zum Jahresende möglich. Daher sollte bald begonnen werden, eine Rücklage dafür zu bilden.