Von Bremsen bis Radarwarner
Antworten auf Fragen, die Autofahrer bewegen
- Wie erkenne ich, ob die Bremsen meines Autos verschlissen sind? Bremsbeläge, Scheiben, Bremsbacken und Trommelbremsen sind Verschleißteile, die sich während der Fahrt abnutzen. Wie lange sie halten, hängt nicht nur von der Qualität der Bauteile ab, sondern auch stark von der Fahrweise. Wer normal fährt, kann für die Bremsbeläge mit einer Lebensdauer zwischen 100 000 und 300 000 Kilometern rechnen. Ist man sehr sportlich unterwegs oder fährt viel in bergigen Regionen, kann die Grenze aber auch schon nach rund 30 000 Kilometern erreicht sein.
Bei den meisten neueren Autos mit Scheibenbremsen gibt es eine Verschleißanzeige für die Beläge. Entweder als Lämpchen im Armaturenbrett oder in Form eines Metallstifts, der hörbar an der Scheibe kratzt. Schnell in die Werkstatt sollte man, wenn das Auto leicht zur Seite zieht, ein Rütteln im Lenkrad spürbar ist oder das Bremspedal vibriert. Auch ein niedriger Bremsflüssigkeitsstand und vor allem ein sich verlängernder Bremsweg sind Alarmsignale. Am besten ist es natürlich, es gar nicht so weit kommen zu lassen und regelmäßig die Bremsen checken zu lassen – etwa im Rahmen eines Reifenwechsels, bei dem die Räder sowieso abmontiert werden müssen. Auch bei der Hauptuntersuchung gehört die Kontrolle der Bremsbeläge zu den Pflichtuntersuchungspunkten und wird folglich bei jeder HU mit kontrolliert.
- Wie viel Ersparnis bringt es für den Spritverbrauch meines Autos, wenn ich ohne Klimaanlage fahre?
Je nach Gerät und von ihm geforderter Leistung verbraucht ein Auto etwa 10-15 Prozent Kraftstoff auf 100 Kilometern mit eingeschalteter Klimatisierung. Bei häufigem Stopp & Go kann das dann bis zu zwei Liter Sprit mehr bedeuten. Ein dauerhafter Gebrauch der Klimaanlage darf also hinterfragt werden. Unnötige Verbraucher auszuschalten, ist grundsätzlich der richtige Ansatz, um Sprit zu sparen.
Aber natürlich mit Augenmaß: So ist es für die Konzentration hinter dem Steuer nicht förderlich, bei hohen Temperaturen auf die Klimaanlage zu verzichten. Auch sind offene Seitenfenster oder ein geöffnetes Schiebedach nicht zwingend günstiger: Sie beeinträchtigen die Luftströmung, was vor allem bei höheren Geschwindigkeiten mehr Kraftstoff kostet. Die Klimaanlage im Winter überhaupt nicht zu benutzen, kann sich auch negativ auf ihre Lebensdauer auswirken. Denn nur bei regelmäßigem Betrieb bleiben Dichtungen und Kompressor gut geschmiert. Ein regelmäßiger Gebrauch verhindert auch, dass sich Schimmelpilze oder Bakterien im Innenraum ausbreiten. Um Pilzbefall vorzubeugen, sollten Autofahrer zudem kurz vor Ende der Fahrt die Kühlfunktion abschalten und nur das Gebläse weiterlaufen lassen, damit die Feuchtigkeit aus dem System geblasen. Die Klimaanlage entfeuchtet außerdem die Luft und hilft gegen beschlagene Scheiben. Den größten Einfluss auf den Spritverbrauch hat übrigens der Fahrstil. Um bis zu einem Viertel reduziert sich der Spritkonsum, wenn man vorausschauend fährt. Ist eine rote Ampel in Sicht, lässt man den Wagen langsam ausrollen und kuppelt so spät wie möglich aus, um die Schubabschaltung des Motors zu nutzen. Geht der Fuß vom Gas, sperren die Einspritzaggregate die Kraftstoffzufuhr, dabei bremst der Motor den Wagen, ohne Sprit zu verbrennen.
- Sind Radarwarner im Auto erlaubt?
In Deutschland ist jegliche automatisierte Warnung des Fahrzeugführers vor Blitzern verboten (§ 23 StVO Abs. 1C). Spezielle Radarwarner, wie sie im Internet angeboten werden, darf man noch nicht einmal betriebsbereit im Auto mitführen. Auch die Verwendung von Blitzer-Apps auf dem Smartphone oder dem Navigationsgerät ist mit diesem Paragraphen untersagt. Lässt man sich erwischen, kann es zu einem Bußgeld von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg kommen.
Radar-Warnmeldungen im Radio hingegen sind erlaubt. Denn sie erfolgen unabhängig vom aktuellen Standort des Fahrzeugs. Auch das Warnen anderer Autofahrer per Handzeichen ist nicht verboten. Selbst das Hochhalten eines Schildes ist gestattet. Allerdings kann die Polizei Warnungen untersagen, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer abgelenkt oder behindert werden. Verboten ist ebenfalls das Warnen per Lichthupe – die darf nur für Notfall-Warnungen oder aber außerorts zum Anzeigen einer Überholabsicht genutzt werden.
Im Ausland können übrigens andere Regelungen gelten. In den meisten Nachbarländern ist aber zumindest das Benutzen untersagt, in vielen ist zusätzlich das Mitführen verboten. Teilweise drohen hohe Geldstrafen. KÜS