Karriere

Reden Sie in der Familie noch alle miteinander – oder haben Sie schon geerbt?

Martina Taiber Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin

Martina Taiber Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin

Dieser an und für sich scherzhaft gemeinte Spruch ist von der Realität gar nicht so weit entfernt.Wenn um ein Erbe gestritten wird, geht es oft nur vordergründig um das rein Materielle. Subjektive Gefühle und diffuse emotionale Bedürfnisse der Hinterbliebenen spielen eine mindestens ebenso große Rolle.Wird das Testament der Eltern eröffnet, werden Erinnerungen wach:„Schon als Kind wurde ich immer kurz gehalten, während mein jüngerer Bruder alle Freiheiten bekam. Zwar brauche ich nicht wie er das Geld zum Überleben, aber…- und er konnte doch noch nie richtig mit Geld umgehen.“Und es wird plötzlich bilanziert:„Wieviel Zuwendung habe ich bekommen und auf was musste ich nicht schon früher - im Vergleich zu meinen Geschwistern - auf alles verzichten?“Die Karten scheinen plötzlich auf dem Tisch zu liegen. Neid, Eifersucht und Missgunst bestimmen - wie einst in Kindertagen - die Situation. Und dass die Eltern tot sind, macht die Sache nicht gerade leichter. Eine Versöhnung oder klärende Aussprache mit ihnen ist nicht mehr möglich! Diese Erkenntnis kann die krisenhafte Stimmung sogar noch verschärfen.Es kann aber auch demjenigen, der Vermögen zu vererben hat, daran liegen, die familiäre Ordnung einmal richtig durcheinander zu bringen, indem er ganz anders testiert als erwartet und bspw. sein Haus statt seinen Kindern einem Dritten oder einer caritativen Einrichtung zuwendet.Je mehr Personen als Erben in Betracht kommen, umso mehr Aspekte eröffnet der einzelne Erbfall und umso wichtiger wird es, ein Testament juristisch einwandfrei zu formulieren. Es darf keine Angriffsflächen eröffnen oder Interpretationsspielräume zulassen.Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte, sollte im Besonderen die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in Betracht ziehen, d.h. eine neutrale Person in seiner letztwilligen Verfügung benennen, die die testamentarischen Verfügungen des Testierenden nach seinem Ableben umsetzt, seinen Nachlass verwaltet und auseinandersetzt.Idealerweise sollte für die Testamentsvollstreckung die Person bestimmt werden, deren juristischen Rat sich der/die Testierende für die Abfassung des Testaments eingeholt hat, da sie mit den Hintergründen und Beweggründen der getroffenen letztwilligen Verfügung vertraut ist.Dann kann es auch heißen:Sie reden in der Familie noch alle miteinander – und haben geerbt!  

Reden Sie in der Familie noch alle miteinander – oder haben Sie schon geerbt?-2