Baugewerbe
MIT GUTEM GEWISSEN IN WOHNEIGENTUM INVESTIEREN
Ist der Traum vom Einfamilienhaus noch zeitgemäß? Umfragen zeigen, die Deutschen wohnen am liebsten in den eigenen vier Wänden, umgeben von einem Garten. Mehr als die Hälfte der Immobilieninteressenten, die aktuell eine Immobilie bauen oder kaufen möchten, planen ein Einfamilienhaus. Das ist das Ergebnis einer Studie von infas quo im Auftrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Was bedeutet das Einfamilienhaus für den Klimaschutz? Je mehr Wohnfläche, desto mehr Energie verbrauchen Hausbesitzer in der Regel. Trotz des durchschnittlich größeren Flächenverbrauchs eines Hauses gegenüber einer Wohnung ist der ökologische Mehrwert eines durchschnittlichen Hausgartens bei der Artenvielfalt gegenüber einer Ackerfläche unbestritten. Einfamilienhäuser lassen sich heute flächen- und ressourcenschonend bauen zum Beispiel als Doppel- oder Reihenhäuser, in Holz- oder Holzständerbauweise. Durch mitgeplante Umnutzungsmöglichkeiten und eine lange Lebensdauer sind sie eine nachhaltige Wohnlösung.
Hausbesitzer können ihren CO₂-Fußabdruck gezielt reduzieren. Die Möglichkeiten reichen von einer energieeffizienten Bauweise und dem Einsatz von ökologischen Baustoffen beim Neubau bis zur energetischen Sanierung von gebrauchten Häusern in bestehenden Wohnsiedlungen. Schwäbisch Hall
FRISTVERLÄNGERUNG: ZUSCHUSS BIS ENDE MÄRZ BEANTRAGEN
Noch bis Ende März 2021 können Eltern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Baukindergeld beantragen, wenn sie sich eine selbst genutzte Immobilie zulegen, egal ob durch Bau oder Kauf. Das Baukindergeld soll Familien dabei finanziell unterstützen, sofern sie nicht zu viel verdienen. Die ursprüngliche Frist bis Ende 2020 wurde aufgrund von Verzögerungen bedingt durch die Corona-Pandemie bei der Antragsbearbeitung sowie Immobilienkäufen verlängert. Voraussetzung für die Förderung ist, dass bis zum Fristende ein notariell beurkundeter Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung vorliegt. Familien müssen das Baukindergeld spätestens sechs Monate nach dem Einzug in das neue Familienheim beantragen. Dabei ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Haushaltsmitglieder in der neuen Immobilie gemeldet sein müssen. Um einen Anspruch auf das Baukindergeld zu erhalten, darf das Haushaltseinkommen einer Familie nicht mehr als 90.000 Euro bei einem Kind betragen, plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Den Antrag auf Baukindergeld können Eltern bei der KfW-Bank online stellen.
SANIERUNGSMASSNAHMEN STEUERLICH GELTEND MACHEN
Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr die steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen in Kraft gesetzt. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können daher in diesem Jahr bei ihrer Steuererklärung für 2020 erstmals einen Teil der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Bei Einzelmaßnahmen wie einer Wärmedämmung oder dem Tausch von Fenstern und Heizung kann die Steuerlast über drei Jahre hinweg um insgesamt 20 Prozent, maximal 40.000 Euro, gemindert werden. Bei der energetischen Baubegleitung und Fachplanung sind es 50 Prozent der angefallenen Kosten. Wichtig ist, dass die Umbauten nicht vor 2020 begonnen wurden, die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist und bestimmte technische Vorgaben eingehalten werden. Auch muss beachtet werden, dass Maßnahmen, für die man bereits Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten hat, nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Zukunft Altbau