Heizung, Sanitär
MODERNE HEIZKESSEL NUTZEN DEN BRENNSTOFF EFFEKTIVER
Im Schnitt sind alte Heizungen in Deutschland mehr als 20 Jahre alt. Da ist jedem klar, dass der Heizkessel in so einem Alter weder energieeffizient noch zuverlässig arbeitet. Deshalb raten Experten zu einer neuen Heizung, wenn der Heizkessel schon länger als 15 Jahre in Betrieb ist. Bei einer Erneuerung der Heizung haben Hausbesitzer die Qual der Wahl. Sie können mit der neuen Heizung bei ihrem gewohnten Brennstoff bleiben und die Gasheizung oder Ölheizung auf neueste Technik umrüsten, oder auf erneuerbare Energien setzen wie bei Pelletheizung, Scheitholzheizung, Hackschnitzelheizung und Wärmepumpe. Besonders das Heizen mit Holz ist für viele Hausbesitzer in den vergangenen Jahren wieder attraktiv geworden. Ein Überblick über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Energieträger hilft bei der Entscheidungsfindung. Besonders schwer haben es Hausbesitzer mit Nachtspeicherheizung. Sie kämpfen mit hohen Stromkosten, aber auch der Umstieg auf ein anderes Heizsystem ist aufwändig und teuer.
Bei der Auswahl der neuen Heizung sollten Eigentümer erneuerbaren Energien den Vorzug geben: Mit der zukunftsfähigen Heiztechnik heizen sie klimaschonend und kostensparend. Die Ölheizung wird dagegen auf lange Sicht unwirtschaftlich werden, auch die Gasheizung ist nicht mehr so attraktiv - dafür sorgt der CO2-Preis für fossile Brennstoffe.
FÖRDERUNG FÜR DIE BARRIEREFREIE BADSANIERUNG
Wer bei der Badsanierung auf Barriefreiheit setzt, kann bei der KfW einen zinsgünstigen Kredit beantragen. Den Förderkredit über bis zu 50.000 Euro erhalten Hausbesitzer im Programm 159 Altersgerecht Umbauen. Wer keinen Kredit benötigt, kann für die Sanierungsmaßnahmen einen Zuschuss beantragen (Programm 455-B). Finanziert werden 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 5.000 Euro Zuschuss pro Wohnung sind möglich). Die Investitionskosten müssen mindestens 2.000 Euro betragen. Alternativ können für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ Zuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragt werden (max. 6.250 Euro Zuschuss pro Wohnung).
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