Das Grab – Ort des Gedenkens und der Erinnerung
Es ist der Ort, an dem die Hinterbliebenen ihren geliebten verstorbenen Menschen in Sicherheit wissen, seine letzte Ruhestätte, das Grab. Darüber hinaus dient es auch als Ort der Erinnerung.Eine liebevolle und individuelle Gestaltung des Grabes hilft einerseits, das Andenken an den lieben Menschen für sich selbst und andere zu bewahren, andererseits ermöglicht sie wichtige Schritte der Trauerarbeit. Neben Blumen, Bepflanzung und Grabmälern stellen viele Angehörige regelmäßig Grablichter auf, um dem Verstorbenen zu gedenken.
Trauerfloristik
Blumen spielen bei den bedeutenden Anlässen in unserem Leben eine wichtige Rolle – so auch bei der Trauer. Denn sie spenden Trost und Zuversicht, geben Kraft und Hoffnung.
Es ist ein alter Brauch, die Toten mit Trauerkränzen zu ehren. Trauerhallen, Särge oder Urnen werden oft in der Lieblingsfarbe oder mit den Lieblingsblumen des Verstorbenen dekoriert. Als letzten Gruß werden bei der Trauerfeier Kränze, Bouquets, Trauersträuße und auch einzelne Blumen niedergelegt.
Der Florist oder Gärtner berät Sie kompetent und bietet individuelle Vorschläge für Trauerfloristik und Grabbepflanzungen.
Grabmal
Als Symbol dauerhaften Gedenkens und zur Erinnerung wünschen sich viele Angehörige ein individuelles Grabmal.
Dies kann ein Grabstein, eine Liegeplatte oder eine Stele sein. Das Persönliche und Prägende der Grabsteine sind Form, Inschrift und bestimmte Symbole. Durch sie entsteht ein Bild des Verstorbenen und der Hinterbliebene findet Trost in dem Grabmal, das ihn an die wertvolle Persönlichkeit des verlorenen Menschen erinnert.
Zu den bekanntesten Symbolen gehören die christlichen Sinnzeichen wie Kreuz, Christusmonogramm, Gottes- und Weltzeichen, aber auch Sinnbilder aus dem Tier-, Pflanzen- und Gegenstandsbereich. Bildhauer, Steinmetze oder Schmiede bieten Rat und fachliche Hilfe. Schriften, Symbole und persönlichen Angaben: Durch Gespräche mit den Hinterbliebenen wird ein zum Verstorbenen passendes, individuelles Grabdenkmal erschaffen. Denn Formgebung, Beschaffenheit des Materials, Textgestaltung und Ornamentik machen das Wesen des Verstorbenen sichtbar und helfen, es für die Hinterbliebenen festzuhalten.
Die Auflagen für das Aufstellen der Grabmale sind in der Satzung des jeweiligen Friedhofs geregelt.