Vorsorge treffen und Angehörige entlasten
Viele Menschen treffen bereits zu Lebzeiten Vorsorge und regeln die Maßnahmen und Vorkehrungen im Falle ihres Todes – im Interesse der Hinterbliebenen und Erben. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn man alleine wohnt und kinderlos ist oder aber unverheiratet mit einem Partner zusammen lebt.
Nachlassregelung
Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften der zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie wichtige Dokumente und Informationen an einer leicht auffindbaren Stelle ihrer Wohnung zu hinterlegen. Am besten eignet sich hierzu ein Ordner, in dem alle wichtigen Unterlagen abgeheftet sind. Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesondere dann ratsam, wenn der Vorsorgende Grundbesitz und nicht nur gerinfügiges Vermögen hat. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach wird der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern je zur Hälfte beerbt, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) lebten.
Zur Absicherung empfiehlt sich aber der Gang zum Notar. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament gefunden, ist dies umgehend dem zuständigen Notariat auszuhändigen.
Patientenverfügung
Was soll getan werden, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern können? Bei diesen Überlegungen geht es um die Grundfrage des Seins, um Leben und Tod, ums sterben wollen und sterben dürfen. Wer nicht rechtzeitig vorsorgt, muss damit rechnen, dass im Ernstfall andere diese wichtigen Entscheidungen treffen – Entscheidungen, die den Vorstellungen und Wünschen des Betroffenen eventuell nicht entsprechen. Um dies zu verhindern, kann jeder Mensch für sich eine individuelle Vollmacht, eine Betreuungs- und eine Patientenverfügung erstellen. In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgelegt, wie er im Falle einer schweren Krankheit oder einer dauerhaften Bewusstlosigkeit behandelt werden will und soll. Was ist beim Erfassen von Vorsorgedokumenten zu beachten, welche Reichweite und Verbindlichkeit haben sie tatsächlich und welche Unkosten können entstehen?
Über diese Fragen informiert die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“ vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz.