Ob gekaufte Immobilie, leerstehendes Elternhaus oder Erbe – Besitzer von Gebrauchtimmobilien müssen einiges beachten. Denn eine Sanierung im Bestand ist mittlerweile Pflicht. Aber wann muss was saniert werden? Und wie wird das finanziert? Darauf müssen neue Besitzer von Altimmobilien achten:35 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs entfallen auf den Gebäude sektor – das sind etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen. Um diese zu verringern und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, müssen Bestandsimmobilien teil- oder kernsaniert werden. Die Anforderungen, die es zu erfüllen gilt, hält das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fest.Wann muss saniert werden?Die Sanierung ist eine Pflichtaufgabe: Früher oder später müssen alle Immobilienbesitzer nachrüsten. Diese Sanierungspflicht gilt in allen Fällen des Eigentümerwechsels – egal ob Kauf, Erbe oder Schenkung. Den Erwerbern bleiben aber nach Einzug eine Frist von zwei Jahren, bis sie ihren Sanierungspflichten nachkommen müssen. Eine Ausnahme gibt es: Hat der Erbe schon vor dem 1. Februar 2002 in der Immobilie gewohnt, gilt die Erbschaft nicht als Eigentümerwechsel und die Sanierungspflicht entfällt. Für Erben, die die Immobilie nicht selbst bewohnen wollen, heißt es: vor Ablauf der zwei Jahre verkaufen oder sanieren, um den Verkaufspreis zu verbessern.
2021-10-20