Karriere

Einstiegsqualifizierung für künftige Auszubildende

Azubis und Arbeitgeber profitieren von diesem System

Foto: naka / stock.adobe.com

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Bei der Einstiegsqualifizierung handelt es sich um ein langes Betriebspraktikum. In den sechs bis zwölf Monaten kann sich der Anwärter in dem Job beweisen und herausfinden, ob dieser seinen Vorstellungen entspricht. Für den Arbeitgeber entstehen hierdurch ebenfalls Vorteile. Der Praktikant wird langsam an die Inhalte einer richtigen Ausbildung herangeführt. Hier sieht der Betrieb, ob sich der Jugendliche bei diesen Aufgaben bewährt oder nicht. Ziel beider Seiten ist es, eine Übernahme anzusteuern.Über 60 Prozent der Anwärter werden in das Unternehmen übernommen. Damit ist die Einstiegsqualifizierung ein erfolgreicher Weg in den Arbeitsalltag.

In dem Qualifizierungsvertrag werden unter anderem die Sach- und Personalkosten festgehalten. Die Vergütung ist hier ebenfalls geregelt. Die genaue Höhe wird zwischen dem Langzeitpraktikanten und dem Betrieb ausgemacht, allerdings kann der Arbeitgeber einen Zuschuss beim Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Die Zielgruppe der Einstiegsqualifizierung sind hauptsächlich Schüler, die noch keinen Ausbildungsplatz ergattern konnten. Darunter zählen auch sozial benachteiligte Anwärter und Lernschwächere. Bewerber mit einem hohen Abschluss, wie der Fachhochschulreife werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Wer sich noch in seiner vollen Schulzeit befindet, kann sich nicht um eine Einstiegsqualifizierung bewerben.

Der Beginn des Programms der Bundesagentur für Arbeit ist meist der 1. Oktober. Bestimmte Personengruppen, wie Lernbeeinträchtigte, können einen vorzeitigen Beginn ab dem 1. August veranlassen.

Der Besuch einer Berufsschule während der Praktikumszeit ist teilweise nötig. Dabei ist es erstrebenswert, einer Fachklasse beizuwohnen, da diese die Übernahmschancen erhöht.

Am Ende der Qualifizierungszeit stellt der Arbeitgeber ein betriebliches Zeugnis aus. In diesem werden alle erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse festgehalten. Auf Antrag des Unternehmens wird ein Kammer-Zertifikat ausgestellt. Mit diesem ist die Verkürzung einer anschließenden Ausbildung möglich.

Quelle: mmo/Bundesagentur für Arbeit