Themenwelten der Allgäuer Zeitung

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Suzuki Swift Peugeot Stumpf Autocheck
2020-07-25
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Autohaus Seitz: Die e-Volution des Autos geht weiter Elektro-Roller Anschluss gesucht
2020-07-13
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Elektro-Roller Autohaus Seitz: Die e-Volution des Autos geht weiter 10.000 Euro Elektrobonus
2020-07-13
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#1 ELEKTROAUTO in Europa 2018* Anschluss gesucht Bain-Studie zu E-Mobilität
2020-07-10
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Der Lifestyle-SUV Autohaus Huber Sparen beim Tanken
2020-06-27
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Subaru Forester e-Boxer Auto Metz Auch das Auto leidet unter Hitze
2020-05-30
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Freiheit: Die Biketour will gut vorbereitet sein Auf zwei Rädern fit in den Frühling
2020-05-20
In Zeiten des Corona-Virus fragen sich viele Menschen, was erlaubt ist und was nicht. Wer beispielsweise auf sein Auto angewiesen ist, um zur Arbeit zu kommen, ist vielleicht auf einen Besuch der Werkstatt angewiesen. Gibt es eine Beschränkung, die das verbietet? Die Antwort ist ja und nein! Das Bayerische Staatsministerium des Inneren beschreibt, was erlaubt ist und was nicht: Das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt ist grundsätzlich ein triftiger Grund, aufgrund dessen man die Wohnung verlassen kann. Allerdings sollten alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wo möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Bei einem TÜV-Termin ist es ratsam, sich vorab telefonisch oder per E-Mail über etwaige Änderung in den Öffnungszeiten zu informieren. Wer sein Auto am Abend abstellt und den Schlüssel einwirft, kann einen direkten Kontakt vermeiden. Schönheitsreparaturen und Reifenwechsel stellen keine triftigen Gründe zum Verlassen der Wohnung dar. Fragen Sie im Vorfeld auf jeden Fall bei Ihrer Werkstatt nach und vereinbaren Sie einen Termin.
2020-03-31