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Plötzlich Pflegefall - was zu beachten gilt

    

Foto: Photographee.eu/stock.adobe.com

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Pflegebedürftigkeit stellt sich im Alter in der Regel nach und nach ein und Betroffene können sich entsprechend darauf einstellen. Bei einem Schlaganfall, einem Unfall oder einer Krankheit kann ein Pflegefall aber auch ganz plötzlich eintreten. 1. Holen Sie sich Beratung Egal, ob die Anzeichen schon länger auf eine Pflegebedürftigkeit hindeuten oder ob Sie es mit einem plötzlichen Pflegefall zu tun haben: Wichtig ist, dass Sie sich professionell beraten lassen. Denn es gibt Anträge zu stellen, der Pflegegrad muss bestimmt werden, um Gelder aus der Pflegeversicherung zu erhalten, und Profis (Fachleute aus der Pflege, aus den Beratungsstellen, Arzt) helfen bei der Planung, ob und wie die Pflege zu Hause bewerkstelligt werden kann. Sie sollten sich außerdem Infos über Leistungen und Kosten von ambulanten Pflegediensten und weiteren Hilfen einholen.

2. Arbeit aufteilen

Wer die Möglichkeit hat, Verwandte, Nachbarn oder enge Freunde mit einzubinden, sollte das möglichst von Beginn an tun und deren Hilfe annehmen. Denn es gibt viel zu organisieren und zu recherchieren.

- Tritt bei einem nahen Angehörigen eine akute Pflegesituation ein, haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu zehn Arbeitstage freistellen zu lassen, um die Pflege zu organisieren

- Kann der zu pflegende Angehörige momentan nicht zu Hause versorgt werden, halten Seniorenheime Plätze für eine Kurzzeitpflege frei

3. Vorsorgevollmacht klären

Falls Sie infolge eines Unfalls, einer Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können, wer macht das dann? Wenn dies nicht im Vorfeld zum Beispiel durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung geklärt wurde, kann das Amtsgericht eine Rechtliche Betreuung anordnen. Um dem zu entgehen, ist es sinnvoll, in einer Vorsorgevollmacht eine vertraute Person festzulegen, die einspringt und in Ihrem Namen und Ihrem Sinne handeln kann, wenn Sie es nicht mehr können.

4. Unterstützung schonend, aber bestimmend beibringen

Natürlich verzichtet kein Mensch freiwillig auf seine Selbständigkeit und der oder die Pflegebedürftige wird längere Zeit brauchen, die neue Situation zu akzeptieren. Um Vorbehalte abzubauen, können Sie jemanden von einer Sozialstation zu einem ersten Kennenlernen einladen und sich anhören, wie dort gearbeitet wird. Wenn eine vollstationäre Pflege ansteht, ist es hilfreich, sich vorab einige Heime anzusehen und die Vor- und Nachteile mit dem zu Pflegenden zu besprechen.

Auf die Wünsche der pflegebedürftigen Person einzugehen, ist in jedem Fall wichtig. Aber: Sie müssen auch darauf achten, dass diese Wünsche mit den Möglichkeiten der pflegenden Angehörigen und dem häuslichen Umfeld in Einklang gebracht werden können!