Themenwelten der Allgäuer Zeitung

Über 194 000 reine Elektrofahrzeuge wurden laut Statista 2020 erstmals in Deutschland zugelassen, das sind dreimal so viele E-Autos wie im Jahr zuvor. Allerdings muss auch die Ladeinfrastruktur kontinuierlich mitwachsen. Besonders bequem ist es, das E-Auto über Nacht in der heimischen Garage oder unter dem Carport mit Energie zu versorgen. Mit einer üblichen Steckdose ist es dabei nicht getan. Zum einen ist hier das Ladetempo zu gering, zum anderen ist die Technik nicht auf die hohen Belastungen ausgelegt, es kann zu Überhitzungen, Ausfällen und einem Auslösen der Sicherungen kommen. Eine eigens für das Laden ausgelegte Ladestation, eine sogenannte Wallbox, ist auf Dauer die sichere Lösung.Bevor man eine Ladestation kauft, müssen einige grundsätzliche Fragen geklärt sein. Reicht die vorhandene Haustechnik aus oder müssen neue Stromleitungen oder Sicherungen für die Wallbox angelegt werden? Welches ist der beste Standort fürs Laden? Mit wieviel kW lädt mein Auto und mit wieviel kW sollte die Ladestation laden? Diese und weitere Fragen kann ein Elektroinstallateur bei einem Vorab-Check beantworten. Wichtig ist auch zu klären, ob die Ladestation sicher vor Diebstahl und Vandalismus angebracht werden kann - und ob sie vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt ist. Bei der Wahl der Ladetechnik können E-Autofahrer zwischen zwei Varianten wählen. Einfache Wallboxen erfüllen bereits alle Voraussetzungen an ein sicheres Laden und eine langlebige Technik, sie ermöglichen den preisgünstigen Einstieg in das elektrische Autofahren. Mehr Funktionen weisen "intelligente" Versionen auf. Lohnenswert ist die intelligente Technik unter anderem, wenn man den Stromverbrauch exakt abrechnen will, beispielsweise für einen Dienstwagen, oder wenn mehrere Nachbarn die Ladestation verwenden.  
2021-07-13
Moderne Elektroautos mit einer Reichweite von 300 Kilometern und darüber sind keine reinen Stadtmobile. Dennoch spielen E-Autos ihre Vorteile, vor allem durch effiziente Rekuperation, lokale Emissionsfreiheit und wenig Geräusch, im Stadtverkehr und innerhalb von Metropolregionen gut aus. Der Autofahrer in Deutschland legt im Durchschnitt circa 40 Kilometer am Tag an Strecke mit dem Pkw zurück - ein durchaus passendes Einsatzszenario für ein E-Auto. Kurzstrecken haben beim batteriebetriebenen Fahrzeug zudem keinen Einfluss auf Verbrauch und Verschleiß - ganz im Unterschied zu Pkw mit Verbrennungsmotoren. Aber: Entscheidend ist immer auch die individuelle Fahrweise.  
2021-07-13
Seit Jahresbeginn 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emission von Kohlenstoff (CO2) erhoben. Das spürt der Verbraucher vor allem bei den Heiz- und Spritkosten.Bei den Heizkosten ist vor allem das Heizen mit Öl spürbar teurer, so zahlt eine Familie mit einem Einfamilienhaus dieses Jahr rund 197 Euro mehr, ein Paar mit einer Wohnung rund 142 Euro und eine Person in einer kleinen Single-Wohnung rund 39 Euro mehr. Ca. 7 bis 10 Euro weniger sind die Aufschläge bei einer Erdgas Heizung.Bei den Spritpreisen erwartet man dieses Jahr eine Preiserhöhung von rund 7,7 Cent pro Liter Benzin und 7,6 Cent pro Liter Diesel. Das bedeutet im Endeffekt etwa 200 Euro Mehrkosten an Sprit für einen häufig genutzten Oberklasse- SUV, etwa 90 Euro für einen intensiv gefahrenen Mittelklassewagen und rund 20 Euro mehr für einen sparsamen und seltener genutzten Kleinwagen.Bei der Abwägung ob Benziner oder E-Auto spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Man muss neben den reinen Fahrtkosten auch Kaufpreise, Reparaturen, Wertverluste, Versicherungskosten, Wartungskosten und sonstiges mit einrechnen. Durch die aktuellen Förderungen und Subventionen können Elektroautos aber bereits mit Benzinern mithalten oder sind sogar kostengünstiger. Als Beispiel wird der Volkswagen Golf genannt, bei diesem Modell ist die Elektrovariante mit Gesamtkosten von ca. 40,8 Cent pro Kilometer etwa 7 Cent günstiger als der Benziner.Auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur geht stetig voran, und steigert somit das Interesse an Elektromobilität. Es bleibt abzuwarten, wie viele die neue CO2-Abgabe bewegt sich ein Elektro-Auto zu kaufen.   
2021-07-13
Die Bundesregierung setzt im Hinblick auf den Klimaschutz mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität weiterhin auf E-Fahrzeuge. In das Klimaschutzprogramm 2030 wurden steuerrechtliche Maßnahmen einbezogen, die eine Anschaffung von vergleichsweise teuren E-Fahrzeugen weiter begünstigen. Die mit dem Jahressteuergesetz 2018 eingeführten Vergünstigungen wurden durch das Jahressteuergesetz 2019 verlängert und weiter ausgebaut. Betriebliche Steuervorteile sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einer Nutzung elektrisch betriebener Fahrzeuge motivieren.Neue Sonderabschreibung für ArbeitgeberHat ein Unternehmen nach dem 1.1.2020 elektrische Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder oder Lieferfahrzeuge für die betriebliche Nutzung angeschafft, so ist eine 50-prozentige Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung, zusätzlich zur regulären Abschreibung, möglich. Werden die Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeuge, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, vom Arbeitgeber gemietet oder geleast, halbiert sich die Hinzurechnung der Gewerbesteuer zum Gewinn. Diese Steuervorteile gelten für Anschaffungen und geschlossene Verträge bis Ende 2030.Reduzierung des geldwerten Vorteils für ArbeitnehmerErlaubt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein betriebliches E-Fahrzeug oder extern aufladbares Hybridfahrzeug privat zu nutzen, gilt seit 2019 eine reduzierte Besteuerung. Der Arbeitnehmer muss seinen Firmenwagen in diesem Fall nur mit einem Prozent vom halbierten, statt regulär vom ganzen Bruttolistenpreis als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Sonderregelung wurde auf weitere acht Jahre bis Ende 2030 ausgedehnt. Bis zum Ablauf der steuerlichen Förderung steigen allerdings die Anforderungen an die Mindestreichweite des Elektroantriebs bei Hybridfahrzeugen stufenweise an. Während für vom 1.1.2019 bis 31.12.2021 angeschaffte Fahrzeuge eine Reichweite von mindestens 40 km vorausgesetzt wird, wird diese für zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2024 angeschaffte Fahrzeuge auf mindestens 60 km angehoben. Bei einer Anschaffung zwischen dem 1.1.2025 und dem 31.12.2030 werden mindestens 80 km Reichweite verlangt. Unabhängig von der Mindestreichweite sind auch Fahrzeuge begünstigt, deren Kohlendioxidemission maximal 50 Gramm je gefahrenen Kilometer beträgt. Für E-Firmenwägen, die bereits vor dem 1.1.2019 zur privaten Nutzung überlassen wurden, greifen die neueren Steuervorteile nicht.Zudem werden reine E-Fahrzeuge, die kein Kohlendioxid ausstoßen und deren Bruttolistenpreis unter 60.000 Euro liegt, noch stärker begünstigt. Diese Grenze lag für das Jahr 2019 einmalig bei 40 000 Euro. Erfolgt die Anschaffung bis zum 31.12.2030, wird der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil nicht mehr nur halbiert, sondern sogar geviertelt. Es ist also nur ein Prozent des geviertelten Listenpreises des Fahrzeuges zusätzlich zum Arbeitslohn zu versteuern. Diese Regelungen gelten auch für E-Bikes, die verkehrsrechtlich als Kfz gelten, sowie auch für Elektrokleinstfahrzeuge, wie zum Beispiel E-Scooter.Bei der Anwendung der Fahrtenbuchmethode sind bei der Ermittlung der Gesamtkosten entweder die Anschaffungskosten oder vergleichbare Kosten, wie zum Beispiel die Leasingkosten, entsprechend zur Hälfte oder beziehungsweise zu einem Viertel anzusetzen.Steuerbefreiungen verlängertAuch die komplette Steuerbefreiung vom geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder nicht als Kfz eingestuften E-Bikes wurde bis Ende 2030 verlängert. Gleichlaufend gilt die Verlängerung für das elektrische Aufladen von EBikes, Elektro- oder Hybridfahrzeugen mit Strom auf dem Firmengelände des Arbeitgebers oder bei Verbundpartnern sowie mittels einer geliehenen betrieblichen Ladevorrichtung. Die Steuerbefreiungen gelten jedoch nur, wenn die Nutzungsüberlassung durch den Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt wird. Davon unberührt bleibt die 44-Euro-Grenze für Sachbezüge.Pauschalbesteuerung ausgeweitetDie Pauschalierung des geldwerten Vorteils auf 25 Prozent der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber wurde ebenfalls bis Ende 2030 verlängert, wenn der Arbeitgeber die Anschaffung einer Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge für Zuhause durch den Arbeitnehmer bezuschusst oder voll und ganz übernimmt. Neu eingeführt wurde diese Pauschalierung für den Fall, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad oder nicht als Kfz eingestuftes E-Bike zu einem verbilligten Preis überlässt oder schenkt. Ob Schenkung oder Zuschuss, beides muss wieder zwingend zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgen.   
2021-07-13
Elektrofahrräder werden immer beliebter. Damit wächst auch das Angebot an Modellen in unterschiedlichsten Preisklassen. Nur welches Pedelec passt am besten zu den eigenen Bedürfnissen? Bevor Verbraucher eine Entscheidung treffen, sollten sie für sich einige grundlegende Fragen beantworten, vor allem zum Nutzungsverhalten, zur erwünschten Reichweite und zum vorhandenen Budget.Geht es mit dem Elektrorad nur ab und an in den Biergarten - oder ist man jeden Tag eine Stunde unterwegs ins Büro? Fährt man sportlich in die Berge oder schwer beladen durch die Stadt? Die alltägliche Nutzung ist entscheidend für die Wahl des passenden Rads. Für den Stadtverkehr eignen sich Citybikes mit leichten Antriebssystemen und moderater Unterstützung. Wer regelmäßig seine Einkäufe erledigen oder die Kids in die Kita bringen möchte, fährt besser mit einem eCargobike. Sportliche Fahrer schätzen Trekking- oder Tourenräder inklusive dynamischem Antrieb. Für Pendler, die regelmäßig weite Strecken zurücklegen, eignen sich S-Pedelecs mit einer Unterstützung bis zu 45 Stundenkilometern. Wer gerne auf dem Trail fährt und dafür einen agilen Antrieb benötigt, liegt mit eMountainbikes richtig.Die Reichweite des Energiespenders ist ebenfalls ein wichtiger Faktor. Für kurze Wege in der Stadt reicht ein kleiner, leichter Akku. Hersteller bieten Energiespeicher mit unterschiedlichen Kapazitäten zwischen 300 und 625 Wattstunden, als Rahmenakku, Gepäckträgerakku oder auch integriert.   
2021-07-13
E-Scooter sind seit ihrer Zulassung am 15. Juni 2019 aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Bei all dem Spaß, den die kleinen Flizer bereiten mögen, hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass das Risiko damit zu verunglücken relativ hoch ist. Zudem haben etliche Verkehrskontrollen der Polizei gezeigt, dass selten Kenntnisse über die geltenden Regeln besteht. In unserer Bildergalerie zeigen wir, welche gelten und was Sie außerdem beim Fahren mit E-Scootern beachten sollten.Mit einem E-Scooter zu fahren ist nicht gleichzusetzen mit einem Roller ohne Antrieb. Die wendigen Fahrzeuge haben eine andere Fahrdynamik. Bemerkbar macht sich das besonders beim Fahren um Kurven, über Unebenheiten auf dem Boden aber auch beim Bremsen und Anfahren. Aus diesem Grund empfiehlt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr das Fahren mit dem E-Scooter auf wenig befahrenen Straßen zu üben.Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, sollte man sich zudem mit den geltenden Regeln in der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung vertraut machen:• Alkoholverbot beim E-Scooter-Fahren,• E-Scooter brauchen Bremsen,• E-Scooter dürfen nicht auf dem Gehweg fahren.   
2021-07-13