Viele Rentner wünschen sich in ihrem Ruhestand vor allem eins: Sorgenfrei die restlichen Jahre zu verbringen. Leider können finanzielle Schwierigkeiten das Leben, vor allem das der Immobilienbesitzer, erheblich erschweren. Die Immobilienleibrente, auch "Rente aus Stein" genannt, ermöglicht es älteren Hausbesitzern, ihre Rente aufzustocken und gilt als Form der Immobilienverrentung. Variante 1: Leibrente Bei diesem Modell bekommt der Verkäufer vom Käufer eine lebenslange monatliche Leibrente und ein lebenslanges Wohnrecht. Beides wird von einem Notar beurkundet und ins Grundbuch eingetragen. Der neue Eigentümer kümmert sich um die Aufrechterhaltung und Betreuung der Immobilie. Sollte es dazu kommen, dass der Verkäufer das Haus verlassen muss, weil er zum Beispiel in ein Pflegeheim ziehen muss, kann mit dem Käufer ein Nießbrauchrecht, das heißt Recht auf jegliche Nutzung, ausgemacht werden. Der Nießbrauchberechtigte hat das Recht, fremde Sachen, Rechte oder Vermögen zu nutzen und wirtschaftliche Vorteile daraus zu ziehen. In diesem Fall kann er das Haus vermieten, um beispielsweise für Pflegekosten im Pflegeheim aufzukommen. Die Leibrente wird außerdem noch in verbundene und abgekürzte Leibrente unterteilt. Die verbundene Leibrente beschreibt die Vereinbarung auf das Leben mehrerer Personen. Die Rentenzahlung erlischt mit dem Tod der Personen, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden. Wichtig ist zu wissen: Falls eine Mindestlaufzeit durch eine Rentengarantiezeit vereinbart wird, müssen die Renten in jedem Fall an die Hinterbliebenen über den festgezahlten Zeitraum ausgezahlt werden.
2021-02-23