Wer Kurzarbeitergeld erhält, muss erstens eine Steuererklärung abgeben und hat zweitens mit Steuernachzahlungen zu rechnen. Im Frühjahr 2020 hat die Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie die Regelungen für das Kurzarbeitergeld verbessert. Seither bekommen Arbeitnehmer schneller, leichter und auch etwas mehr Kurzarbeitergeld, und zwar zunächst befristet bis 31. Dezember 2021. Doch Vorsicht: Das Kurzarbeitergeld gehört zu den Lohnersatzleistungen, die zwar grundsätzlich steuerfrei sind. Aber für Kurzarbeitergeld gilt nach wie vor Folgendes: Wer in einem Jahr Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhält, der ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.Der Bezug von Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Erhält ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld, wird dieses Geld am Ende des Jahres zur Ermittlung des Steuersatzes auf sein Einkommen hinzugerechnet. Das ursprünglich steuerfreie Kurzarbeitergeld erhöht also den persönlichen Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird.
2021-04-29